Bundesfeier und weitere Veranstaltungen in Berikon
Wie die Gemeine Berikon informiert, findet die 1. August-Feier dieses Jahr im Berikerhus statt. Auch weitere Veranstaltungen werden zur Kenntnis gebracht.
Die 1. August-Feier findet dieses Jahr wiederum im Rahmen eines Brunches im Berikerhus statt. Alle Einwohnerinnen und Einwohner von Berikon sind zu diesem Anlass herzlich eingeladen.
Frau Mirjam Kosch, Grossratspräsidentin des Kantons Aargau, wird die Rede zum Bundesfeiertag halten. Die 1. August-Feier wird von Mitgliedern und Freunden des Turn- und Sportvereins (TSV) Berikon organisiert und durch den Männerchor und den Musikverein Harmonie Berikon musikalisch umrahmt.
Der Anlass beginnt um 09.00 Uhr beim Berikerhus. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf ein reichhaltiges Frühstücksbuffet freuen. Eine Einladung mit dem zeitlichen Ablauf wurde allen Beriker Haushaltungen zugestellt.
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist sind sämtliche Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Berikon vom 12. Juni 2024, welche dem fakultativen Referendum unterlagen, in Rechtskraft erwachsen. Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeinde wurden bereits an der Versammlung vom 10. Juni 2024 rechtskräftig gefasst.
Ersatzwahl Vizeammann
Am 9. Juni 2024 ist Rosmarie Groux im ersten Wahlgang als Frau Gemeindeammann von Berikon gewählt worden. Mit der Wahl scheidet sie automatisch aus dem Amt als Vizeammann aus, weshalb eine entsprechende Ersatzwahl angezeigt ist.
Der Gemeinderat Berikon hat die Ersatzwahl auf den 22. September 2024 festgelegt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen.
Die Anmeldung muss, gestützt auf die gesetzlichen Vorschriften, spätestens am 44. Tag vor dem Hauptwahlgang, somit bis am Freitag, 9. August 2024, 12.00 Uhr, bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei Berikon bezogen werden.
Wichtige Hinweise zum Wahlvorschlag
Dem Wahlvorschlag sind ein Wahlfähigkeitszeugnis und eine schriftliche Wahlannahmeerklärung beizulegen. Als Vizeammann ist nur ein aktuelles Gemeinderatsmitglied wählbar. Diese Anmeldung ist jedoch keine Wählbarkeitsvoraussetzung. Weitere Kandidaturen sind bis zum Wahltag möglich.
Diese werden den Stimmberechtigten vom Wahlbüro nicht mehr offiziell bekannt gegeben. Bei der Wahl des Gemeinderats sowie des Gemeindeammanns ist eine stille Wahl nicht anwendbar, das heisst für diese Wahl findet in jedem Fall eine Urnenwahl statt.