Eggenwil erhält Entschädigung für Kantonsstrassenbeleuchtung
Wie die Gemeinde Eggenwil meldet, erhält sie in 2024 vom Kanton für die Strassenbeleuchtung an der Kantonsstrasse eine Vergütung von 8000 Franken.
Seit Inkrafttreten des Strassengesetzes (StrG) und der Kantonsstrassenverordnung (KSV) auf Beginn 2022 leistet der Kanton jährlich eine Abgeltung an Beleuchtungsanlagen für Innerortsstrecken von Kantonsstrassen.
Diese müssen den hohen technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechen.
Demnach sind Strassenbeleuchtungsanlagen energieeffizient nach dem Stand der Technik und der Umgebung angepasst zu erstellen.
Zur Reduktion des Energieverbrauchs und der Lichtverschmutzung ist die Strassenbeleuchtung an Kantonsstrassen nachts zu dimmen oder abzuschalten.
Leuchten erfüllen die Anforderungskriterien
Vorbehalten sind die Anforderungen an die Verkehrssicherheit. Fussgängerstreifen sind durchgängig zu beleuchten.
Die Abgeltung beträgt pro Kalenderjahr pauschal 200 Franken pro Leuchtpunkt. Für angebrochene Jahre wird keine Teilabgeltung geleistet.
Die Gemeinde Eggenwil hatte der kantonalen Abteilung Tiefbau die im Rahmen der Sanierung der Kantonsstrasse K 271 im Innerort neu erstellten 40 Leuchtpunkte zur Entschädigung angemeldet und diese 2023 erstmals erhalten.
Sämtliche Leuchten erfüllen die Anforderungskriterien, sodass der Gemeinde auch in diesem Jahr wiederum 8000 Franken vergütet werden.