Künten

Hunde in Künten dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden

Wie die Gemeinde Künten informiert, haben Hundebesitzer ihre Vierbeiner im öffentlichen Raum zu beaufsichtigen.

Ortseinfahrt Künten an der Küntenstrasse.
Ortseinfahrt Künten an der Küntenstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat von Künten macht alle Hundebesitzer darauf aufmerksam, dass es gemäss Verordnung zum Hundegesetz verboten ist, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen.

Hunde müssen so gehalten werden, dass sie Menschen und Tiere nicht belästigen oder gefährden. Deshalb bittet der Gemeinderat alle Hundebesitzer, dass sie ihre Tiere nicht unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum aufhalten.

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