Eggenwil verschickt die Steuererklärungen für 2023
Wie die Gemeinde Eggenwil schreibt, müssen die Steuererklärungen bis spätestens 30. Juni 2024 eingereicht werden. Eine Fristverlängerung ist auf Gesuch möglich.
Bis Ende Januar werden die Steuererklärungen 2023 verschickt. Die Software «EasyTax 2023» steht auf der Webseite des kantonalen Steueramts zum Download bereit.
Die eingereichten Steuerunterlagen werden eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet.
Daher sind lediglich Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Es ist nicht möglich, Dokumente zu retournieren.
Fristenverlängerungen nach dem 30. Juni 2024 auf Gesuch möglich
Unselbstständig Erwerbende sowie Rentner sind gebeten, die Steuererklärung bis 31. März einzureichen, selbstständig Erwerbende und Landwirte bis 30. Juni 2024.
Es erfolgen jedoch vor dem 30. Juni 2024 keine Mahnungen. Bis dahin müssen grundsätzlich für Fristerstreckungen keine Gesuche gestellt werden.
Gesuche für Fristen nach dem 30. Juni 2024 können unter dem auf der Gemeindewebseite publizierten Link beantragt werden.
Zur Sicherheit und Identifikation wird die zehnstellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet.
Gebührenpflichtige Mahnungen
Erste gebührenpflichtige Mahnungen für die Abgabe der ordentlichen Steuererklärung 2023 erfolgen ab dem 1. Juli 2024.
Von den Mahnungen ausgenommen sind Spezialsteuern wie die Grundstückgewinnsteuer.