Stetten (AG)

In Stetten AG wird die Oberdorfstrasse etappenweise saniert

Wie die Gemeinde Stetten AG mitteilt, wird ab Juli 2023 der Durchgangsverkehr durch die Gemeinde aufgrund der umfassenden Sanierungsarbeiten umgeleitet.

Oberdorfstrasse in Stetten (AG).
Oberdorfstrasse in Stetten (AG). - Nau.ch / Simone Imhof

Ab Juli 2023 wird das Departement Bau, Verkehr und Umwelt Aarau mit den Arbeiten für die Sanierung der Oberdorfstrasse beginnen.

Die Arbeiten dauern circa ein Jahr. Die Sanierung ist in Etappen vorgesehen. Die erste Etappe beginnt ab 10. Juli und dauert bis 12. August 2023.

Es wird der Knoten Gnadenthalerstrasse und Oberdorfstrasse saniert.

Die Vorbereitungsarbeiten beginnen am 19. Juni 2023

In der Etappe zwei von August bis Dezember 2023 wird die Mellingerstrasse bis zur Höhe der Liegenschaft Mellingerstrasse 12 und der Knoten Mellingerstrasse und Unterdorfstrasse instand gesetzt.

In der dritten Etappe von Januar 2024 bis Ende Juni 2024 wird die Oberdorfstrasse bis zur Verzweigung Busslingerstrasse und Künterstrasse saniert.

Mit den Vorbereitungsarbeiten wird ab 19. Juni 2023 begonnen.

Der Verkehr wird umgeleitet

Diese umfassenden Sanierungsarbeiten haben auch Auswirkungen auf den internen und externen Verkehr.

Während der Sanierung der Oberdorfstrasse wird der Durchgangsverkehr durch Stetten (ausgenommen Zubringer, ÖV und Einwohner der Gemeinde Stetten) über die angrenzenden Gemeinden umgeleitet.

Die grossräumige Umfahrung von Stetten während der Sanierungsarbeiten wird entsprechend frühzeitig signalisiert.

Der Verkehr Stetten wird teilweise intern umgeleitet. Auf den Gemeindestrassen gilt dann Tempo 30.

Zufahrtsbewilligungen werden ausgestellt

Die Einwohner von Stetten, der Zubringerdienst (wie Handwerker, Lieferanten et cetera) sowie der öffentliche Verkehr dürfen durch Stetten fahren.

Damit dies erfolgen kann, sind Zufahrtsbewilligungen erforderlich, welche von der Gemeindekanzlei Stetten kostenlos ausgestellt werden.

Die Zufahrtsbewilligungen können ab Ende Mai/Anfang Juni 2023 online auf der Webseite der Gemeinde bestellt werden und müssen ab 15. Juni 2023 bei der Gemeindekanzlei im Gemeindehaus abgeholt werden.

Bewilligungen sind sichtbar im Auto anzubringen

Das entsprechende Formular wird frühzeitig auf der Webseite aufgeschaltet.

Auch am Schalter der Gemeindekanzlei können die Zufahrtsbewilligungen unter Vorlage des Fahrzeugausweises bezogen werden.

Die Zufahrtsbewilligungen sind dann jeweils gut sichtbar im Auto zu platzieren.

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