Oberlunkhofen: Littering im Landwirtschaftsland ist strafbar
Wie die Gemeinde Oberlunkhofen informiert, werden Bürger gebeten, keinen Abfall und Hundekot im Landwirtschaftsland zu hinterlassen. Verstösse werden bestraft.
Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass Abfall (Aludosen, PET-Flaschen, Zigarettenstummel et cetera) im Landwirtschaftsland entsorgt wird.
Für die Landwirtschaft bedeutet Littering viel Arbeit und stellt für die Tiere eine grosse Gefahr dar.
Auch liegengelassener Hundekot in Wiesen und Feldern ist für die Tiere gefährlich, da dieser das Futter verunreinigt und die Tiere krank machen oder zu deren Tod führen kann.
Fehlbare Personen werden gebüsst
Abfälle wie auch Hundekot sind in den vorgesehenen Abfalleimern zu entsorgen oder wieder nach Hause mitzunehmen.
Fehlbare Personen werden von der Polizei mit bis 300 Franken gebüsst.