Oberlunkhofen

Oberlunkhofen erinnert an die Einhaltung der Ruhezeiten

Wie die Gemeinde Oberlunkhofen mitteilt, sind in Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend die Ruhezeiten einzuhalten.

Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof

Betreffend Einhaltung der Ruhezeiten wird auf Art. 14, Allgemeine zeitliche Einschränkungen, des Polizeireglements der Gemeinde Oberlunkhofen aufmerksam gemacht.

In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 bis 13 Uhr und von 21 Uhr (Sommerzeit) beziehungsweise 20 Uhr (Winterzeit) bis 7 Uhr (Samstag 19 Uhr respektive 8 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen und so weiter) untersagt.

Von 22 Uhr bis 7 Uhr ist im Freien oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.

Musikanlagen sind ab 21 Uhr auf Zimmerlautstärke einzustellen.

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Kommentare

User #4842 (nicht angemeldet)

Bau- und Strassenlärm wummern und poltern während der Arbeitszeiten permanent und penetrant. Feierabend gilt der Ruhe und Entspannung. Leider sind viele workaholics ausser Tackt und Rhythmus geraten und stören mit ihrem Egoismus ihre Mitmenschen. Für ein Miteinander braucht es Regeln die auch respektiert und eingehalten werden.

User #8157 (nicht angemeldet)

Dann müsste die Glocken der Kirche aber auch angepasst werden! Die stören den schlaf am meistens! Um mitternacht 24 schläge und alle 15 minuten auch! Und um 6 uhr morgens 5 minuten Glocken Musik! Das ist dann aber völlig okey!? Versteh ich nicht!

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