Wie die Gemeinde Oberlunkhofen mitteilt, sind in Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend die Ruhezeiten einzuhalten.
Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau.
Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen im Kanton Aargau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Betreffend Einhaltung der Ruhezeiten wird auf Art. 14, Allgemeine zeitliche Einschränkungen, des Polizeireglements der Gemeinde Oberlunkhofen aufmerksam gemacht.

In Wohngebieten oder auf Wohngebiete einwirkend ist von 12 bis 13 Uhr und von 21 Uhr (Sommerzeit) beziehungsweise 20 Uhr (Winterzeit) bis 7 Uhr (Samstag 19 Uhr respektive 8 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (zum Beispiel Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen und so weiter) untersagt.

Von 22 Uhr bis 7 Uhr ist im Freien oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten.

Musikanlagen sind ab 21 Uhr auf Zimmerlautstärke einzustellen.

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