Postauto

Postauto-Chauffeur verurteilt wegen Alkohol im Dienst

Ein 60-jähriger Postauto-Fahrer hat im Juli direkt vor seiner Schicht Alkohol getrunken. Nun ist das Urteil der Staatsanwaltschaft bekannt.

Alkohol am Steuer
Im Aargau wurde ein Postauto-Fahrer mit Alkohol im Blut hinterm Steuer erwischt. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juli 2023 hat ein Postauto-Fahrer vor seinem Dienst Alkohol getrunken.
  • Die Polizei stellte bei ihm einen Alkoholwert von 0,8 Promille fest.
  • Der 60-Jährige wurde nun zu einer Geldstrafe von 1700 Franken verurteilt.

Ein Postauto-Chauffeur wurde im Juli 2023 in Berikon AG mit Alkohol am Steuer erwischt – dies während seinem Dienst. Darüber berichtet «Tele M1».

An einem Montagmorgen um 6 Uhr kauft der Fahrer sich in Uniform am Kiosk in Berikon-Widen ein Fläschli Fernet-Branca. Bevor er mit der Arbeit beginnt, trinkt er von dem Schnaps.

Nach der ersten Runde wird er von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Diese führt beim Postauto-Chauffeur schliesslich einen Alkohol-Atemtest durch. Dabei stellt sie einen erhöhten Wert von 0,8 Promille fest. Die Konsequenz: Dem Fahrer wird fristlos gekündigt, denn Postauto verfügt über eine Null-Toleranz-Grenze im Betrieb.

Urteil der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft hat den 60-jährigen Fahrer nun zu einer Geldstrafe inklusive Kosten in Höhe von 1700 Franken verurteilt.

Der Mediensprecher der Oberstaatsanwaltschaft Aargau, Adrian Schuler, erklärt gegenüber «Tele M1»: Neben dem Strafbefehl, welchen der Mann von der Staatsanwaltschaft erhalten habe, gehe das Ganze immer noch an das Strassenverkehrsamt. «In einem separaten Ablauf wird beim Strassenverkehrsamt über seinen Fahrausweis entschieden», fährt Schuler fort.

Bis heute ist der 60-Jährige auf der Suche nach einer neuen Stelle. Es ist unwahrscheinlich, dass der ehemalige Postauto-Fahrer in Zukunft nochmals Passagiere befördern wird.

Kommentare

User #2554 (nicht angemeldet)

6 Stunden vor und während der Arbeitszeit strikt Alkoholverbot. So lautet es im Strassenverkehrs-Gesetz für den Personentransport.

User #4104 (nicht angemeldet)

User #4587 mag keine Eigenverantwortung, schiebt alles auf die Gesellschaft.

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