Stetten AG erinnert Hundehalter an Hundekotaufnahmepflicht
Wie die Gemeinde Stetten AG mitteilt, sind Hundehalter aufgefordert, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unmittelbar aufzunehmen und zu entsorgen.
Alle Hundehalter sind verpflichtet, die «Häufchen» ihrer vierbeinigen Lieblinge zusammenzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen (Robidog).
Das Versäubernlassen eines Hundes auf öffentlichem oder fremdem Grund, ohne den Hundekot unmittelbar einzusammeln, ist strafbar und wird mit einer Busse geahndet.
Der Gemeinderat ruft alle Hundehalter auf, auf die Einhaltung dieser Weisungen zu achten.