Stetten mietet Wohnraum für Asylsuchende an
Wie die Gemeinde Stetten informiert, kann trotz des neu angemieteten Wohnraums die vorgegebene Aufnahmequote für Asylsuchende nicht erfüllt werden.

Die Gemeinde konnte eine neue Liegenschaft für Asylsuchende anmieten. Dies ist sehr wichtig, da die Gemeinden zu einer Aufnahmepflicht für Asylsuchende verpflichtet sind.
Die Aufnahmequote kann im Moment trotz der Miete der Liegenschaft nicht erfüllt werden.
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Stetten weitere Asylsuchende aufnehmen muss.
Finanzierung über Steuergelder
Der Gemeinderat ist nach wie vor auf die Hilfe der Bevölkerung angewiesen. Es wird immer noch Wohnraum (Zimmer, Wohnungen, Häuser) für Asylsuchende gesucht.
Kann die Gemeinde Stetten die Aufnahmequote nicht erfüllen, hat sie eine Ersatzabgabe von 90 Franken pro Tag und Person zu entrichten.
Diese Ersatzabgabe muss über Steuergelder finanziert werden. Die Gemeinde bittet, freien Wohnraum der Gemeindekanzlei zu melden.