Auenstein

Auenstein informiert über die Zahlungsfrist der Steuern 2021

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Brugg,

Auenstein hat die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 verschickt. Restbeträge sind bis zum 31. Oktober 2021 zu begleichen.

Individualbesteuerung
Die Nationalratskommission plant einen Kompromiss, um die finanziellen Verluste für Bund und Kantone bei der Einführung der Individualbesteuerung zu minimieren. (Archivbild) - pixabay

Wie die Gemeinde Auenstein informiert, wurde vor einigen Tagen die Verfallsanzeigen für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2021 verschickt. Darauf ist ersichtlich, welche Summe bereits bezahlt oder dem Konto gutgeschrieben worden ist. Ein allfälliger Restbetrag ist bis am 31. Oktober 2021 zu begleichen.

Offene Steuern werden ab November kostenpflichtig

Die Verfallsanzeige ist keine Mahnung und daher kostenfrei. Die offenen Steuern für 2021 werden erst im November 2021 kostenpflichtig gemahnt (Gebühr 35.00 Franken pro Mahnung). Besteht im Januar 2022 noch ein Ausstand, kann die provisorische Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Auch dies ist seit 2019 mit 100 Franken pro Betreibung kostenpflichtig.

Bei Zahlungsschwierigkeiten wird geraten vor Fälligkeit Kontakt mit der Abteilung Finanzen aufzunehmen. Anpassungen der provisorischen Steuerrechnung können bei grösseren begründeten Abweichungen bei der Abteilung Steuern in Veltheim oder via Onlineschalter (Hilfsblatt provisorische Rechnungen) beantragt werden.

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