Auenstein

Auenstein erinnert an die Abgabe der Steuererklärung 2021

Nau.ch Lokal
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Brugg,

Wie die Gemeinde Auenstein meldet, werden die Einwohner aufgefordert, eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2021 zu beantragen.

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Frauen kommen bei vielen Steuererklärungen immer erst an zweiter Stelle. (Symbolbild) - keystone

Die ordentliche Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 ist per 30. Juni 2022 abgelaufen. Wem es nicht möglich war, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, muss via E-Mail, telefonisch oder mithilfe des QR-Codes auf dem Steuererklärungsbogen eine Fristverlängerung bei der Gemeinde beantragen.

Für ausstehende Steuererklärungen 2021 ohne entsprechende Fristen folgt in den nächsten Wochen die gebührenpflichtige Mahnung in Höhe von 35 Franken.

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