Auenstein erinnert an die Abgabe der Steuererklärung 2021
Wie die Gemeinde Auenstein meldet, werden die Einwohner aufgefordert, eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung 2021 zu beantragen.
Die ordentliche Abgabefrist für die Steuererklärung 2021 ist per 30. Juni 2022 abgelaufen. Wem es nicht möglich war, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, muss via E-Mail, telefonisch oder mithilfe des QR-Codes auf dem Steuererklärungsbogen eine Fristverlängerung bei der Gemeinde beantragen.
Für ausstehende Steuererklärungen 2021 ohne entsprechende Fristen folgt in den nächsten Wochen die gebührenpflichtige Mahnung in Höhe von 35 Franken.