Mellingen

Mellingen versendet die Verfallsanzeigen für offene Steuern

Nau.ch Lokal
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Brugg,

Wie die Gemeinde Mellingen informiert, sind offene Steuerbeträge bis zum 31. Oktober 2022 zu begleichen.

Der Iberghof in Mellingen stammt aus dem 13. Jahrhundert.
Der Iberghof in Mellingen stammt aus dem 13. Jahrhundert. - Nau.ch / Werner Rolli

Im September 2022 erhalten alle Steuerzahler der Gemeinde Mellingen die Verfallanzeige für die provisorische Kantons- und Gemeindesteuern des Jahres 2022. Es wird angezeigt, was bereits bezahlt oder dem Steuerkonto gutgeschrieben wurde.

Der Restbetrag ist bis 31. Oktober 2022 zu begleichen. Offene Steuern werden im November 2022 gemahnt. Es ist zu beachten, dass ab dem 1. November 2022 auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5,1 Prozent berechnet wird. Besteht im Januar 2023 noch immer ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden.

Bei Nichteinhaltung der Frist werden Mahngebühren fällig

Zusätzlich ist zu beachten, dass aufgrund des Kantonalen Steuergesetzes auf Verwaltungshandlungen Gebühren erhoben werden:

Für die erste Mahnung der Steuererklärung werden 35 Franken und für die zweite Mahnung der Steuererklärung 50 Franken erhoben. Die Mahngebühren für Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) betragen 35 Franken und die Mahngebühren für Betreibung von Steuer- und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv) 100 Franken.

Sollte der provisorische Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann kann dies (am besten gleich bei Erhalt der provisorischen Rechnung) schriftlich der Abteilung Steuern mitgeteilt werden, unter Angabe des zu erwartenden steuerbaren Einkommens und Vermögens. Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird die Rechnung angepasst.

Zu viel bezahlte Steuern werden erst mit der definitiven Steuerveranlagung inklusive Zins zurückbezahlt oder an eine andere offene Steuerforderung angerechnet. Der Voraus- beziehungsweise Überzahlungszins ist im Jahr 2022 weiterhin 0,1 Prozent.

Wer die Frist nicht einhalten kann, muss dies mitteilen

Sollte eine Schlusszahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2022 nicht möglich sein, wende man sich mit einem Zahlungsvorschlag an die Abteilung Finanzen. Die Einwohner werden gebeten, für die Bezahlung der Steuern 2022 nur den dafür abgegebenen Einzahlungsschein zu verwenden.

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