Mönthal

Mönthal erinnert an die Leinenpflicht für Hunde

Gemeinde Mönthal
Gemeinde Mönthal

Brugg,

Wie die Gemeinde Mönthal mitteilt, sind in der Zeit zwischen dem 1. April bis 31. Juli im Wald und am Waldrand alle Hunde zwingend an der Leine zu führen.

Das Feuerwehrmagazin und die Wasserversorgung. Die VWV Bözberg der Gemeinden Bözberg und Mönthal versorgt die Gemeinden mit Wasser.
Das Feuerwehrmagazin und die Wasserversorgung. Die VWV Bözberg der Gemeinden Bözberg und Mönthal versorgt die Gemeinden mit Wasser. - Nau.ch / Werner Rolli

Dieses Obligatorium gilt gestützt auf § 21 Absatz 1 der Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau.

Auszug aus der Verordnung zum Jagdgesetz (AJSV) § 21: «Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.»

«Für Jagd- und Polizeihunde beim Einsatz und bei der Ausbildung gelten diese Einschränkungen nicht.»

Weiter signalisieren angeleinte Hunde Anstand und Rücksicht.

Leinenpflicht dient zum Schutz

Auch wenn die Hunde noch so lieb und erzogen sind, gibt es immer wieder Situationen, die für alle unangenehm sind.

Wenn Hunde das Herankommen auf Kommando nicht zuverlässig beherrschen oder wenn Passanten, Kinder, Jogger, Biker und Menschen, die sich vor Hunden fürchten, entgegenkommen, soll der Hunde immer auf der Leine geführt werden.

Dasselbe gilt auch, wenn sich die Tiere selbst gefährden (zum Beispiel Strassenverkehr, Stadt, Quartier, und so weiter) oder im Wald und Waldhöhe während der Setzzeit der Rehe.

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