Winterdienst auf öffentlichen Strassen und Wegen in Riniken
Wie die Gemeinde Riniken berichtet, werden Autobesitzer gebeten, bei Schneefall ihre Fahrzeuge in ihren Garagen oder auf ihren Hausvorplätzen unterzubringen.
Der Schnee darf grundsätzlich nicht auf die Gehwege oder die Strassen zurückbefördert werden, weil dies die Räumungsarbeiten des Gemeinwesens beeinträchtigen würde.
Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge können die Winterdienstarbeiten massgeblich behindern.
Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Winterdienstgeräte oder durch den aus dem Strassenraum geräumten Schnee.
Die Autobesitzer werden deshalb dringend gebeten, bei Schneefall oder Gefahr der Glatteisbildung ihre Fahrzeuge in ihren Garagen unterzubringen oder auf ihren Hausvorplätzen abzustellen.
Schäden an parkierenden Autos
Soweit Garagen oder Einstellplätze fehlen, sollen die Autos – speziell während der Nachtzeit – auf öffentlichen und gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden.
Dadurch können die Räumungsarbeiten nicht nur wesentlich rascher ausgeführt werden, sondern es werden auch Schäden an parkierenden Autos vermieden.
Die Schneeräumung auf privaten Haus- oder Garagenzufahrten ist Sache der Grundeigentümer oder Mieter der betreffenden Objekte.
Diese sind als Werkseigentümer im Sinne von Artikel 58 des Obligationsrechtes verpflichtet, den gefahrenlosen Zugang zu ihren Liegenschaften sicherzustellen.
«Gemeinde- und Staatsschnee» auf Grundstücke
Es ist untersagt, den von Privatgrundstücken weggeräumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern.
Wichtig ist auch zu wissen, dass Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobenen «Gemeinde- und Staatsschnee» zu akzeptieren haben.
Diesbezüglich besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Schnee vom Gemeindewesen beseitigt wird.