Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern in Mönthal
Wie die Gemeinde Mönthal mitteilt, werden die Eigentümer gebeten, die an Strassen stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis Mitte Mai 2022 zurückzuschneiden.
In Mönthal sind die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Trottoirs und Wegen gehalten, ihre an Strassen und Wegen stehenden Bäume und Sträucher, Hecken und auch Bepflanzungen periodisch und vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Gemäss kantonalem Baugesetz (BauG) und Bauverordnung (BauV) geltend hierfür die folgenden Vorschriften:
Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum aus nicht durch Bäume, Sträucher, Hecken und so weiter beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4,50 Meter ab Fahrbahn gemessen, aufzulasten.
Bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2,50 Meter betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 Zentimeter und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 Meter Abstand zurückzuschneiden. In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe vom 80 Zentimeter und 3 Meter gewährleistet sein.
Der Rückschnitt muss bis Mitte Mai 2022 vorgenommen werden
Der Gemeinderat ersucht die Grundeigentümer, den Rückhau bis Mitte Mai 2022 vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt ist das Bauamt berechtigt, wo nötig ins Strassen- und Gehweggebiet hineingewachsene Hecken und Sträucher sowie überhängende Äste ohne weitere Anzeige und auf Rechnung der Grundeigentümer zurückzuschneiden.
Für allfällige Schäden beim Beschneiden an stark überhängenden Pflanzen und Bäumen kann das Bauamt nicht haftbar gemacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für Unfälle, die als Folge eines unterlassenen Rückschnitts entstehen, die Grundeigentümer haftbar gemacht werden können. Der Gemeinderat dankt für die verständnisvolle Mithilfe und für die Befolgung der erwähnten Vorschriften im Interesse der Verkehrssicherheit.