Die Hundesteuer in Sennwald ist wieder fällig
Wie die Gemeinde Sennwald mitteilt, bittet sie Hundebesitzer allfällige Änderungen in der Hundehaltung bis Ende Januar 2023 mitzuteilen.
Anfang 2023 erfolgt die jährliche Fakturierung der Hundesteuer. Die Hundesteuer in der Politischen Gemeinde Sennwald beträgt pro Hund 80 Franken.
Damit die Rechnungen von der Hundekontrolle Sennwald korrekt erfasst werden können, werden alle Hundehalter gebeten, allfällige Änderungen bis Ende Januar 2023 der Hundekontrollstelle der Gemeinde Sennwald oder direkt bei der Hunde-Datenbank Amicus zu melden.
In der Schweiz müssen alle Hunde gechipt und bei Amicus registriert sein (Welpen innerhalb von drei Monaten).
Ersthundebesitzer zuerst bei der Hundekontrollstelle der Gemeinde melden
Personen, welche erstmalig einen Hund halten wollen oder mit dem Hund aus dem Ausland zuziehen, müssen sich betreffend Registration ihres Hundes zuerst bei der Hundekontrollstelle der Wohngemeinde melden, um als Hundehalter registriert zu werden.
Anschliessend kann man bei einem Schweizer Tierarzt den Hund bei der Datenbank Amicus registrieren lassen.
Meldepflichten für Hundehalter
Die Übernahme (Kauf/Import) eines Hundes, Adressänderungen, der Tod eines Hundes sowie die Abgabe des Hundes (Besitzerwechsel) sind jeweils innerhalb von zehn Tagen der Hundekontrolle der Politischen Gemeinde Sennwald zu melden.
Die Abgabe und Übernahme des Hundes (Besitzerwechsel), die Ausfuhr des Hundes ins Ausland sowie der Tod des Hundes sind ausserdem innerhalb von zehn Tagen der Hunde-Datenbank Amicus zu melden.
Weitere Informationen findet man auf der Webseite von Amicus.