Gemeinde Buchs SG: Sonderprüfung bei ewb
Die Gemeinde Buchs SG prüft Unregelmässigkeiten beim ewb. Erste Ergebnisse zeigen Abweichungen bei Abrechnungen. Der Stadtrat vertieft die Prüfung in 2025.
Wie die Gemeinde Buchs SG mitteilt, fand in den vergangenen Tagen beim Elektrizitäts- und Wasserwerk der Stadt Buchs (ewb) eine erste Sonderprüfung zu jüngst aufgetauchten, finanziellen Fragestellungen statt.
Der Stadtrat hatte der zuständigen Revisionsgesellschaft vor einer Woche den Auftrag erteilt, mögliche Unregelmässigkeiten bei Abrechnungen und Auftragsverhältnissen zu untersuchen. Dies, um Klarheit über die Sachlage zu erhalten sowie entsprechende Massnahmen vorsehen zu können.
Die vorläufigen Prüfergebnisse zeigen, dass einzelne Abrechnungen von Ausgaben und Spesen sowie gewählte Vorgehensweisen nicht den betrieblich vorgesehenen und üblichen Vorgaben und Abläufen entsprachen. Allfällige Verfehlungen mit Kostenfolge können deshalb zum jetzigen Stand nicht ausgeschlossen werden.
Stadtrat stellt Direktor vorläufig frei
Unter Abwägung der Erkenntnisse hat der Stadtrat deshalb entschieden, den Direktor, der im Fokus dieser Sonderprüfung stand, vorläufig freizustellen. Die vorläufige Freistellung war diesem bereits Ende der vergangenen Woche kommuniziert worden.
Aufgrund des damals geführten, persönlichen Gesprächs mit dem Direktor, der die Vorwürfe als weitgehend nichtzutreffend bezeichnet hatte, sowie aufgrund der ihm gegenüber geltenden Unschuldsvermutung sammelte der Stadtrat über die Revisionsgesellschaft in den vergangenen Tagen weitere Hinweise.
Unregelmässigkeiten: Stadtrat vertieft Prüfung im neuen Jahr
Mit der heutigen Information will der Stadtrat Vermutungen und Gerüchten entgegenwirken. Er unterbricht aber wegen der Feiertage die kurzfristig anberaumte Sonderprüfung. Er will den aufgetauchten, vermeintlichen Unregelmässigkeiten und Vorwürfen im neuen Jahr vertieft nachgehen.
Sollte ein unredlicher Umgang mit öffentlichen Geldern erfolgt sein, so handelt es sich, nach jetzigem Kenntnisstand, um kleinere, überschaubare Beträge. Dennoch ist es dem Stadtrat wichtig, für korrekte Verfahren einzustehen.
Die vorläufige Freistellung des Direktors war hierzu aus Sicht des Stadtrats auch mangels Vertrauens nötig. Für diesen gilt aber weiterhin die uneingeschränkte Unschuldsvermutung.