Gestaltungsplanung fürs Bahnhofumfeld Niederhasli geht voran
Wie die Gemeinde Niederhasli angibt, wurde der Entwurf des privaten Gestaltungsplans fürs Bahnhofumfeld gutgeheissen und zuhanden der Vorprüfung verabschiedet.

Basierend auf dem kommunalen Richtplan wurde in den vergangenen Monaten ein privater Gestaltungsplan für das Bahnhofumfeld Niederhasli aufbereitet.
Auftraggeber sind die HIAG Immobilien AG und die Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) als Grundeigentümer des Areals.
An bester Lage in Bahnhofsnähe sollen sich in den nächsten Jahren attraktive Mischgebiete entwickeln.
Im Vordergrund stehen publikumsorientierte gewerbliche Angebote in den Erdgeschossen sowie Büro- und Wohnnutzungen in den oberen Geschossen.
Areal befindet sich in Zentrumszone mit Gestaltungsplanpflicht
Das neu entwickelte Quartier soll neben der städtebaulichen Aufwertung rund 500 Einwohnern ein neues Zuhause bieten.
Gemäss aktuellem Zonenplan der Gemeinde Niederhasli befindet sich das Areal in der Zentrumszone mit Gestaltungsplanpflicht.
Mit einem solchen Gestaltungsplan darf gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich (PBG) von den Bestimmungen über die Regelbauweise der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) abgewichen werden.
Für ein bestimmt umgrenztes Gebiet werden beispielsweise die Anzahl, die Lage, äussere Abmessungen, aber auch die Nutzweise und Zweckbestimmung von Gebäuden grundeigentümerverbindlich festgesetzt.
Aktueller Entwurf des Gestaltungsplans wurde verabschiedet
Der Gemeinderat und die Bau- und Planungskommission wurden über den bisherigen Prozess hinweg sinngemäss in die Planung miteinbezogen.
Es ist den Gemeindebehörden ein zentrales Anliegen, dass sich dieses Quartier als modernes Stück von Niederhasli in Ergänzung zum bestehenden Zentrum im Dorfkern positioniert.
Am Bahnhof sollen neue Bahnhofsgebäude, ein witterungsgeschützter Zugang zum Perron und ein Bushof entstehen, womit sich das Areal zu einem attraktiven Ankunftsort und zur wirklichen Visitenkarte von Niederhasli wandeln soll.
Als nächsten Zwischenschritt hat der Gemeinderat den aktuellen Entwurf des Gestaltungsplans, bestehend aus Plänen und Vorschriften, dem notwendigen Bericht nach Raumplanungsverordnung sowie einem Richtprojekt, gutgeheissen und zuhanden der Vorprüfung durch die kantonalen Amtsstellen verabschiedet.
Gestaltungsplan wird an einer Informationsveranstaltung präsentiert
Nach dieser Vorprüfung und allenfalls notwendigen Anpassungen soll der Gestaltungsplan im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit präsentiert werden.
Im Anschluss werden die Bevölkerung sowie die nach- und nebenstehenden Planungsträger im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Möglichkeit haben, sich zum Planungsverfahren zu äussern.
Schlussendlich wird der private Gestaltungsplan dann zu gegebener Zeit der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet.