Wie die Gemeinde Burgdorf meldet, erhalten im August 2024 Hundehalter in Burgdorf Rechnungen für die Hundetaxe von 100 Franken pro Hund.
Die evangelisch reformierte Kirche von Burgdorf.
Die evangelisch reformierte Kirche von Burgdorf. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Von der Hundetaxe befreit sind aktive anerkannte Dienst-, Rettungs- und Therapiehunde sowie Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung.

Ein entsprechender Nachweis ist jährlich einzureichen.

Damit das Verzeichnis der Hundehalter vor der Fakturierung bereinigt werden kann, sind sämtliche Nachweise bis am 31. Juli 2024 bei den Einwohnerdiensten, Bereich Steuern, einzureichen.

Hinweise zur Hundetaxe und Hunde-Registrierung

Nach Ablauf dieser Frist sind in jedem Fall 100 Franken je Hund geschuldet.

Auch die An- und Abmeldung eines Hundes ist innert gleicher Frist zu melden. Mehr Informationen dazu und Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

Sämtliche Korrekturen der Daten sind auch auf der nationalen Hundedatenbank Amicus anzupassen. Die Änderungen können selber über die Webseite von Amicus erfasst werden.

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