Mutter

Mutter wegen mutmasslicher Kindsmisshandlung vor Gericht

Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau behandelt seit Montag einen Fall mutmasslicher Kindsmisshandlung. Angeschuldigt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und allenfalls weiterer Tatbestände ist die Mutter.

Blick auf Burgdorf. - Keystone

Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau behandelt seit Montag einen Fall mutmasslicher Kindsmisshandlung. Angeschuldigt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und allenfalls weiterer Tatbestände ist die Mutter.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, mehrfach die Atemwege ihres Kindes verlegt zu haben, was zu Erstickungskrämpfen führte und für das Mädchen Lebensgefahr bedeutete. Weiter soll die Angeschuldigte dem Mädchen ohne ärztliche Anweisung starke Beruhigungsmittel verabreicht haben. Auch für ein blaues Auge des Kindes soll die Mutter verantwortlich sein.

Eine ehemalige Mitarbeitende der Kinderschutzgruppe des Berner Inselspitals sagte am Montag vor Gericht, dass die Ursachen der Verletzungen nicht richtig erklärbar waren und darum eine Gefährdungsmeldung an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde erging, um die Sache näher zu prüfen. Nach der Prüfung wurde im Jahr 2014 Anzeige erstattet.

Die angeklagten Tatbestände ereigneten sich in den ersten drei Lebensjahren des 2011 geborenen Kindes. Seit mehr als sieben Jahren wurden keine weiteren Vorkommnisse aktenkundig, wie der Gerichtspräsident am Montag sagte. Die Kinderschutzmassnahmen konnten heruntergefahren werden.

Die Angeschuldigte soll die Vorfälle bestritten respektive keine Erinnerung dran haben, wie aus der Befragung der psychiatrischen Gutachterin am Montag hervorging. Laut Gutachten litt sie zur Tatzeit an einer Störung, bei der Personen bei einem anderen Menschen Krankheiten bewusst vortäuschen oder herbeiführen, um eine medizinische Behandlung zu erhalten.

Münchhausen-proxy-Syndrom nennt sich das. Die Gutachterin empfahl eine ambulante psychiatrische Therapiemassnahme, wo die Frau lerne, sich ihrem damaligen mutmasslich destruktiven Verhalten zu stellen.

Die Angeschuldigte, die nach Angaben des Gerichts selber im Gesundheitswesen tätig ist, wird erst am Montagnachmittag vom Gericht befragt. Für die heute 41-Jährige gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

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