Hünenberg fordert zum Baum- und Heckenrückschnitt auf
Wie die Gemeinde Hünenberg mitteilt, müssen Bepflanzungen entlang von Strassen und Trottoirs geschnitten werden, damit der Winterdienst nicht behindert wird.
Mit den sinkenden Temperaturen steigt die Gefahr von Glatteis und die Möglichkeit auf Schneefall. Der Hünenberger Werkdienst ist deshalb in Winterdienst-Bereitschaft.
Damit Strassen und Trottoirs bei Bedarf ohne Beeinträchtigung gesalzen werden können, sind Grundeigentümer und Verwaltungen gebeten, den jährlichen Rückschnitt ihrer Hecken und Pflanzen entlang von Strassen und Trottoirs vorzunehmen.
Grundeigentümer oder deren Verwaltungen sind gemäss dem Gesetz über Strassen und Wege des Kantons Zug zum regelmässigen Rückschnitt ihrer Pflanzen verpflichtet.
Unterhaltsarbeiten des Werkdienstes dürfen nicht beeinträchtigt sein
Entlang der Strassen dürfen Hecken, Sträucher und Bäume nicht in das Strassenterrain, Trottoir oder in die Fusswege hineinragen, da dies das Begehen oder Befahren, die Unterhaltsarbeiten des Werkdienstes, die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung sowie die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Das sogenannte Lichtraumprofil muss eingehalten werden.
Über Fahrbahnen muss der Raum bis auf eine Höhe von 4,5 Metern, über Radstrecken und über Trottoirs mindestens bis auf eine Höhe von drei Metern freigehalten werden.
Bei Ausfahrten und Strasseneinmündungen muss eine gute Übersicht gewährleistet sein.