Kiesabbau Hatwil-Hubletzen: Unabhängiges Gutachten bestätigt Chamer Befürchtungen

Gemeinde Cham
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Die nun vorliegenden Resultate zeigen u.a. eine erhebliche Gefährdung des Grundwassers sowie des Naturschutzgebietes auf

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Ein Fluss. (Symbolbild) - Nau.ch

Aufgrund der grossen Bedeutung und ökologischen Tragweite im Zusammenhang mit den Plänen des Kantons Zug, ein Kiesabbaugebiet Hatwil-Hubletzen im kantonalen Richtplan festzusetzen, hat die Einwohnergemeinde Cham ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben. Die nun vorliegenden Resultate zeigen u.a. eine erhebliche Gefährdung des Grundwassers sowie des Naturschutzgebietes auf. Damit werden die Befürchtungen der Gemeinde bestätigt. Der Standort Hatwil-Hubletzen in Cham ist im kantonalen Richtplan als Zwischenergebnis für ein künftiges Kiesabbaugebiet festgehalten. Mit diversen Gutachten hat der Kanton Zug in den vergangenen Monaten die geologischen, hydrogeologischen und landschaftlichen Grundlagen untersucht und das Gebiet als geeignet für den Kiesabbau eingestuft. Im April hat der Kanton kommuniziert, dass der vorgesehene Abbauperimeter gegen Osten von ursprünglich 35 ha sogar auf rund 55 ha erweitert werden soll. Die Einwohnergemeinde Cham wehrt sich aufgrund verschiedener Befürchtungen bereits seit Jahren gegen die geplante Richtplananpassung. U.a. hat die Gemeindeversammlung im Juni 2018 die von sämtlichen Chamer Kantonsratsmitgliedern und Parteipräsidien unterzeichnete Motion «Kein Kiesabbau Hatwil-Hubletzen» für erheblich erklärt. Nun hat die Einwohnergemeinde Cham ein eigenes Gutachten bei einem unabhängigen Fachbüro in Auftrag gegeben. «Das Thema hat für Cham eine grosse Bedeutung und langfristige Tragweite», begründet Rolf Ineichen, Vorsteher Planung und Hochbau. «Mit dem Gutachten wollten wir schauen, ob die Pläne des Kantons nachvollzogen werden können. Nun bestätigt es jedoch, dass unsere Befürchtungen real sind und die Richtplananpassung zahlreiche Risiken mit sich bringt.»

Gutachten zeigt erhebliche Gefährdung des Grund- bzw. Trinkwassers auf

Im Gebiet Hatwil/Knonau steht eine Trinkwasserreserve für rund 18'000 Personen zur Verfügung. Der Kiesabbau hat qualitative und quantitative Auswirkungen auf das Grundwasser. Gemäss den kantonalen Grundlagen wird mit einer Abnahme der Trinkwasserreserven von rund 20% gerechnet. Das Gutachten im Auftrag der Gemeinde zeigt nun auf, was ursprünglich bereits im kantonalen Gutachten festgehalten wurde: Im Hinblick auf die Versorgungssicherheit in den zunehmenden Trockenzeiten wird der Kiesabbau im Gebiet Hubletzen nicht empfohlen. Dieser Empfehlung müsse man dringend Folge leisten, ist Rolf Ineichen überzeugt: «Wasser ist unsere Lebensquelle, die ausreichende Versorgung mit Trinkwasser somit ein absolutes Muss. Dass der Kanton in seinem raumplanerischen Bericht die ausgewiesenen Auswirkungen auf das Grundwasser als vertretbar einstuft, können wir nicht nachvollziehen.»

Das Naturschutzgebiet Hatwiler Ried wird austrocknen

Auch das gemeindliche Naturschutzgebiet Hatwiler Ried und weitere Naturobjekte sind laut dem neuen Gutachten unmittelbar durch den Kiesabbau gefährdet. Das Naturschutzgebiet und die Umgebung wurden in den vergangenen Jahren stark aufgewertet. Dank dieser Massnahmen konnte u.a. erstmals wieder der Laubfrosch nachgewiesen werden. Durch das weitgehende Fehlen von Störungen haben sich im Gebiet zudem weitere seltene, bedrohte und geschützte Arten wie die Feldlerche angesiedelt. Auch der Feldhase wird mit verschiedenen Massnahmen gefördert. «Mit rund 100 nachgewiesenen Tierarten ist der strukturreiche Landschaftsraum Hatwil das artenreichste Gebiet in der Gemeinde Cham», erklärt Manuela Hotz, Projektleiterin Umwelt der Gemeinde. «Durch den Kiesabbau und die Grundwasserabsenkung würden die Feuchtgebiete austrocknen und die wertvollen Lebensräume verschwinden.» Das vorgesehene Abbaugebiet liegt zudem fast vollständig in den Landwirtschaftsflächen, welche als wertvolle Fruchtfolgeflächen ausgewiesen sind. Fruchtfolgeflächen sind grundsätzlich zu erhalten. Abbaugebiet entzieht diese Flächen für Jahrzehnte der Landwirtschaft. Auch mit einer fachmännischen Vorgehensweise kann der ursprüngliche Bodenzustand mit dem zur Auffüllung von Kiesgruben verwendeten verdichteten, feinkörnigen Aushubmaterial laut Gutachten nicht mehr erreicht werden. Nicht plausible Berechnungen zum abbaubaren Kiesvolumen und Ablagerungsvolumen .Neben den Umweltaspekten hat das Gutachten im Auftrag der Gemeinde auch die Schätzung des abbaubaren Kiesvolums verifiziert. Das Fachbüro kommt dabei zum Schluss, dass sich die Schätzung des Kantons an einer sehr optimistischen Betrachtung der Abbaubarkeit und des Kiesanteils an der Grundmoräne der Risi AG anstatt an den vorhandenen geologischen Aufnahmen orientiert. Bei einer realistischen Betrachtung ist von einem halb so grossen Volumen von 3.6 Mio. m³ fest und nicht vom erwarteten Volumen von 7.2 Mio. m³ fest auszugehen. Ebenfalls nicht plausibel ist gemäss dem Gutachten das berechnete Ablagerungsvolumen. So habe der Kanton nicht berücksichtigt, dass beim Kiesaushub hohe Anteile an nicht verwertbarem Material anfallen, welches vor Ort wieder einzubauen ist. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurde, dass das abgelagerte Material locker geschüttet ist und damit nicht dem Volumen des abbaubaren Kieses gleichgesetzt werden kann. Dementsprechend reduziert sich das nutzbare Ablagerungsvolumen um rund 3 Mio. m³. «Insgesamt kommt der Bericht zum Schluss, dass die Wirtschaftlichkeit aufgrund des nutzbaren Kiesvolumen und Ablagerungsvolumen viel zu optimistisch beurteilt wurde. Somit stehen die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen in einem noch grösseren Missverhältnis zum Grundwasser- und Landschaftsschutz sowie dem Erhalt der Fruchtfolgeflächen», bilanziert Rolf Ineichen. «Die gewonnenen Erkenntnisse bekräftigen uns darin, uns weiterhin für den Erhalt der intakten Landschaft Hatwil-Hubletzen mit ihren vielen wertvollen Naturobjekten und dem wichtigen Naherholungsgebiet einzusetzen und uns gegen die Festsetzung im Richtplan zu wehren. »

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