Bündner Energiegesetz senkt Schadstoffausstoss in Gebäuden
Das teilrevidierte Gesetz wurde am Abend in Chur bei deutlich gelichteten Sitzreihen mit 69 zu 18 Stimmen verabschiedet. Nicht zugestimmt hat der Revision am Schluss die SP-Fraktion. Sie war nicht nur mit Minderheitsanträgen erfolglos gewesen, sondern auch mit einem Rückweisungsantrag zu Gunsten einer Teilrevision mit griffigeren Klimaschutz-Vorschriften.
Auch die SVP-Fraktion konnte nicht reüssieren. Ihr Nichteintretensantrag wurde deutlich verworfen. Die bürgerliche Mehrheit des Rates verfolgte den von der Regierung vorgespurten Weg. Die Exekutive habe im Anschluss an die Vernehmlassung versucht, das Machbare herauszufiltern, betonte Regierungsrat Mario Cavigelli (CVP).
Im Brennpunkt der Teilrevision des Energiegesetzes stehen die Gebäude. Dort können die Kantone laut Regierungsrat Cavigelli etwas bewirken. Als Vorlage für die Revision wurden die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich herangezogen. Graubünden ist gemäss dem Regierungsrat der achte Kanton, der sich daran orientiert.
Für die grösste Diskussion sorgte ein Gesetzesartikel mit Vorschriften beim Ersatz von Heizungen in bestehenden Bauten. Demnach müssen in einem solchen Fall in Zukunft zehn Prozent des Energiebedarfs eingespart oder mit erneuerbaren Energien produziert werden. Die SP hatte vergeblich verlangt, es müssten 20 Prozent des Energiebedarfs gespart werden.
Die am Mittwoch vom Kantonsparlament verabschiedete Teilrevision des Bündner Energiegesetzes untersteht dem fakultativen Referendum. Das Inkrafttreten der Vorlage bestimmt die Regierung.