Churwalden

Churwalden bittet, Pflichten der Hundehaltung zu beachten

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Wie die Gemeinde Churwalden informiert, werden die Hundehalter gebeten, den Hundekot in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern fachgerecht zu entsorgen.

Dorfeingang Churwalden.
Dorfeingang Churwalden. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Hunde sind so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen und fremdes Eigentum nicht beschädigen. Insbesondere fühlen sich die Mitmenschen belästigt durch Hundegebell (Lärm), Anfälle durch nicht angeleinte Hunde und das unsachgemässe Entsorgen des Hundekots.

Die Gemeinde Churwalden ruft auf, den Hundekot in den dafür vorgesehenen Robidog-Behältern fachgerecht zu entsorgen. Für den Hundekot stellt die Gemeinde ein ganzes Netzwerk von Robidog-Stationen (Hundekotentsorgungsstellen) zur Verfügung. Diese werden regelmässig geleert.

An den Stationen sind zudem Hundekotsäcke verfügbar. Die Sackspender sind jedoch sachgerecht zu bedienen: Beim Abreissen der Säcke ist darauf zu achten, dass der nächste Hundehalter ebenfalls an die Säcke herankommt und diese beim Abreissen nicht in den Spender zurückrollen und verschwinden. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis und die Mithilfe.

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