Kanton Graubünden: Rechtliche Grundlagen für digitale Verwaltung

Standeskanzlei Graubünden
Standeskanzlei Graubünden

Chur,

Wie der Kanton Graubünden mitteilt, hat er die Botschaft für den Erlass eines Gesetzes über die digitale Verwaltung zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.

Stadtzentrum Chur.
Stadtzentrum Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Geschäfte mit Behörden sicher elektronisch abzuwickeln, entspricht einem grossen Bedürfnis der Bevölkerung und der Unternehmen.

Dies wurde schon in der im Sommer 2018 von der Regierung erlassenen E-Government-Strategie für die Jahre 2019 2023 erkannt.

Das vorliegende Gesetzgebungsprojekt schafft die rechtlichen Grundlagen, die für die umfassende Digitalisierung der Verwaltung notwendig sind.

E-Government-Portal für digitale Behördenleistungen

Digitale Behördenleistungen sollen für die Bevölkerung und die Unternehmen einfach, sicher und barrierefrei anwendbar sein.

Eine wichtige Rolle spielt dabei das kantonale E-Government-Portal, über welches elektronische Dienstleistungen des Kantons zentral und mit denselben Zugangsdaten genutzt werden sowie Dokumente online eingereicht werden können.

Das Gesetz über die digitale Verwaltung regelt die Organisation, den Betrieb und die Nutzung dieses Portals.

Gemeinden, Regionen und andere Träger öffentlicher Aufgaben werden das kantonale E-Government-Portal unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls nutzen können, um der Bevölkerung und den Unternehmen ihre eigenen Dienstleistungen anzubieten.

Ermöglichung des elektronischen Rechtsverkehrs

In Verwaltungsverfahren ist heute oft eine handschriftliche Unterzeichnung von Eingaben oder Verfügungen erforderlich.

Eine vollständig elektronische Kommunikation mit den Behörden ist daher aufgrund der geltenden Rechtsgrundlagen nicht möglich.

Die geplante Teilrevision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege schafft die Grundlagen, dass künftig im gesamten Verwaltungsverfahren auf elektronischem Weg Eingaben eingereicht und Verfügungen eröffnet werden können.

Die Verwendung von Übermittlungssystemen soll die Unterschrift ersetzen

Hierbei soll insbesondere durch die Verwendung von Übermittlungssystemen (zum Beispiel dem kantonalen E-Government-Portal) die Identität von Benutzenden und Integrität der Dokumente im selben Masse wie bei der Eingabe per Post gewährleistet werden und die handschriftliche Unterschrift somit ersetzt werden können.

Auch ausserhalb von Übermittlungssystemen soll die elektronische Einreichung von Eingaben (zum Beispiel über Web-Formulare) unter gewissen Voraussetzungen ermöglicht werden.

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