Mann wirft Messer auf Ehefrau – jetzt wurde er schuldig gesprochen

Rahel Sutter
Rahel Sutter

Chur,

Ein Fall von häuslicher Gewalt wurde vor Gericht verhandelt. Ein Mann hat seine Frau 2016 mit einem Messer abgeworfen – jetzt wurde er schuldig gesprochen.

Häusliche Gewalt
Die Frau litt jahrelang psychisch und physisch wegen den Aggressionen ihres Ehemannes. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 49-jähriger Bündner musste sich wegen häuslicher Gewalt vor Gericht verantworten.
  • Im Jahr 2016 hatte er ein Messer nach seiner Ehefrau geworfen.
  • Der Fall wurde vor dem Regionalgericht Plessur GR verhandelt.

Vor dem Regionalgericht Plessur GR wurde ein Fall von jahrelanger häuslicher Gewalt behandelt. Ein 49-jähriger Mann aus Graubünden stand vor Gericht, weil er seine Frau und Kinder bedroht und misshandelt haben soll. Darüber berichtet «südostschweiz.ch».

Bei der Befragung vor Gericht erklärte das Opfer, dass sie jahrelang psychisch und physisch wegen ihres Ehemannes gelitten habe. Die betroffene Ehefrau lebt seit April 2022 getrennt. Die gemeinsamen Kinder leben bei ihr. Alle drei nehmen zur Trauma-Verarbeitung psychotherapeutische Hilfe in Anspruch.

Häusliche Gewalt über viele Jahre hinweg

Der schwerste Vorfall passierte im Juni 2016. Der Mann wurde gemäss dem Portal zornig, weil das Essen nicht pünktlich um 12 Uhr serviert wurde. Er griff ein Küchenmesser und warf es mit aller Gewalt auf seine Frau.

Der Messergriff traf die Frau an der linken Schläfe, nur knapp 1,5 Zentimeter vom Auge entfernt. Sie erlitt eine Rissquetschwunde, welche stark blutete. Um die Wunde zu nähen, musste sie ins Spital.

Im April 2022 eskalierte die Situation erneut, der Angeklagte verletzte seine Frau durch einen Tritt am Ringfinger. Weil sie ihre Haare tönen wollte, betitelte der Mann sie als Schlampe. Er zog sie an den Haaren durch das Wohnzimmer und schlug sie laut «südostschweiz.ch» mit einer Aluminiumstange.

Vor den Augen ihrer gemeinsamen Kinder drohte der Mann damit, seine Frau zu töten. Bei einer anderen Gelegenheit drohte er sogar damit, sich selbst sowie die gesamte Familie umzubringen, sollte seine Frau ihn verlassen.

Urteil vor Gericht

Vor Gericht versuchte der Bündner, seine Taten herunterzuspielen. Er habe seine Frau bloss einschüchtern wollen. Beim Messervorfall sei das Messer am Schrank abgeprallt und habe deshalb seine Frau getroffen. Ebenfalls verharmloste er seine anderen Taten.

Das Regionalgericht hat den Mann vollumfänglich schuldig gesprochen. Die Staatsanwältin forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon er sechs Monate absitzen muss. Zudem wird eine bedingte Geldstrafe von 900 Franken und eine Busse von 1000 Franken fällig.

Die Genugtuungsforderungen wurden in Höhe von 22'000 Franken anerkannt und die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz festgelegt. Ursprünglich hatte die Anwältin des Opfers eine Genugtuung für die Frau von 45'000 Franken gefordert. Zudem sollte jedes Kind je 10'000 Franken erhalten. Die Anwältin verlangte ebenfalls die Bezahlung von einem noch nicht bezifferten Schadenersatz.

Zum Abschluss habe der Beschuldigte betont, dass er seine Taten sehr bereue. Es sei sehr schlimm für ihn, seine Kinder nicht mehr zu sehen.

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