In Klosters gilt ein Verbot der privaten Wildtierfütterung
Wie die Gemeinde Klosters-Serneus schreibt, ist die private Wildtierfütterung im Grenzgebiet zu Österreich untersagt.
Aktivitäten in der Natur im Sommer wie im Winter sind sprunghaft angestiegen. Das bringt zwangsläufig grossen Stress für unsere heimischen Wildtiere mit sich.
Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit hat die am 1. September 2016 angeordnete und letztmals am 15. September 2021 verlängerte Verfügung zum Verbot der privaten aktiven und passiven Schalenwildfütterung (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild) auf dem Gebiet der folgenden Gemeinden verlängert: Fläsch, Maienfeld, Jenins, Malans, Landquart, Seewis, Grüsch, Schiers, Luzein, Furna, Jenaz, Fideris, Küblis, Conters, Klosters, Zernez, und Scuol.
Weitere Informationen können direkt aus der Verfügung des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit entnommen werden.
Mehr dazu ist auf der Webseite der Gemeinde zu finden.