Schiers erinnert die Landwirte ans Sauberhalten der Strassen
Wie die Gemeinde Schiers mitteilt, haben Landwirte nach der Gülle- oder Mistaustragung die Strassen stets zu säubern. Im Unterlassungsfall folgen Konsequenzen.
Im Zusammenhang mit der Gülle- oder Mistaustragung bleibt vielfach ein Teil auf dem Strassentrassee liegen.
Die Gemeinde dankt denjenigen Landwirten, welche die Strasse nach der Austragung von Gülle oder Mist reinigen.
Diejenigen Landwirte, welche immer noch der Meinung sind, dass diese Arbeit durch die Baugruppe der Gemeinde Schiers ausgeführt werden kann, erinnert die Gemeinde ans kantonale Gesetz.
In Art. 8 Abs. 3 der kantonalen Strassenverordnung ist folgendes festgehalten: «Wer eine Strasse verunreinigt, hat die Verkehrsteilnehmenden zu warnen und die Verunreinigungen auf eigene Kosten sofort zu beseitigen.»
Zäune sollen abgelegt werden
Im Interesse von sauberen Strassen ersucht die Gemeinde die Strassenanstösser diese Bestimmungen zu berücksichtigen.
Im Unterlassungsfall wird künftig die Räumung auf Kosten der Verursacher vorgenommen.
Auch bittet die Gemeinde darum, im Herbst die Zäune abzulegen, sodass das Wild nicht mit diesen in Kontakt gerät.