Ruhefrist von Gräbern in Ehrendingen ist abgelaufen
Wie die Gemeinde Ehrendingen mitteilt, läuft die Grabesruhe der Erb- und Urnengräber aus den Jahren 2001 und 2002 ab und sie werden geräumt.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 20 Jahren wird die Grabesruhe der Gräber der Jahre 2001 bis 2002 auf dem Friedhof Ehrendingen (Gehrenhag) ab dem 27. April 2023 aufgehoben.
Angehörige, die Grabmäler oder Pflanzen von Gräbern ihrer Bestatteten selber entfernen wollen, mögen dies bis spätestens 26. April 2023 tun.
Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über die noch verbliebenen Grabsteine und Bepflanzungen verfügen und die Räumung zulasten der Gemeinde veranlassen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Dauer der Grabesruhe nach der Erstbestattung richtet. Später erfolgte Urnenbeisetzungen haben keinen Einfluss.