Lärmmonitoring am Rangierbahnhof Limmattal (RBL)
Im Sommer 2020 konnten sich das Bundesamt für Umwelt, der Kanton Aargau und die Gemeinde Spreitenbach in Sachen Lärmmonitoring RBL vernehmlassen.
In diesem Zusammenhang wies die Gemeinde Spreitenbach darauf hin, dass die Auflagen gemäss Verfügung des Bundesamtes für Verkehr aus dem Jahr 2016 nun umgehend umzusetzen seien und bis Ende November 2020 Bericht zu erstatten sei.
Mit Schreiben von Ende November 2020 haben die SBB den Bericht «Lärmanalyse Rangierbahnhof Limmattal, Zusatzabklärungen 2020» vorgelegt. Zusammenfassend kommt die Lärmanalyse zum Schluss, dass aufgrund einer Zunahme der Emissionen in den obersten Stockwerken von zwei Liegenschaften die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Die SBB beantragen, die Auflagen des Bundesamtes für Verkehr aus dem Jahre 2016 bzw. Sommer 2020 seien damit als erledigt zu beurteilen und abzuschreiben.
Nicht sachgerechter Antrag
Der Gemeinderat hat diesen Antrag der SBB als nicht sachgerecht beurteilt. Das Bundesamt für Verkehr ist ersucht worden, nebst dem Einbau von Schallschutzfenstern bei den betroffenen Gebäuden (gemäss den Empfehlungen des Messberichtes) sei auch die Umsetzung von wirksamen Lärmschutzmassnahmen direkt an der Lärmquelle weiterzuverfolgen und durch das Bundesamt zu überwachen. Im Weiteren sei auch das Lärmmonitoring mit regelmässigen Lärmmessungen durch die SBB konsequent weiter zu führen.