Oetwil an der Limmat: Einreichung der Steuererklärung 2021
Wie die Gemeinde Oetwil an der Limmat berichtet, läuft die Frist zur Einreichung der Steuererklärung am 31. März 2022 ab.

Bis spätestens 31. Januar 2022 werden die Bürger aus Oetwil an der Limmat die Steuererklärung 2021 erhalten. Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist der 31. März 2022.
Allfällige Fristerstreckungsgesuche sind vor dem 31. März 2022 einzureichen. Nach Ablauf der ordentlichen Einreichungsfrist gestellte Fristerstreckungsgesuche werden abgewiesen, ausser es können ausserordentliche Gründe glaubhaft gemacht werden. Die Einreichungsfrist der Steuererklärung kann wie bisher online verlängert werden.
Die provisorische Rechnung kann angepasst werden
Falls das mutmasslich steuerbare Einkommen und/oder Vermögen 2021 deutlich höher oder tiefer ist als auf der provisorischen Rechnung 2021, empfiehlt die Gemeinde, die provisorische Rechnung unbedingt anpassen zu lassen (ein entsprechendes Formular «Anpassung provisorische Steuerrechnung» ist auf der Webseite der Gemeinde zu finden).
Damit wird eine angepasste Rechnung erstellt und zusätzliche Zahlungen können geleistet werden, um den Ausgleichszins von 0,25 Prozent möglichst gering zu halten.
Eine Rückerstattung des Steuerguthabens ist möglich
Das Steueramt Oetwil an der Limmat behält sich vor, Steuerguthaben aus der jeweils aktuellen sowie aus früheren Steuerperioden (definitiv und provisorisch) regelmässig an die Steuerpflichtigen zurückzuerstatten. Sofern in einem anderen Steuerjahr eine offene Forderung besteht, werden Guthaben auf diese Steuerjahre umgebucht.
Von der Rückerstattung bestehender Steuerguthaben kann nur abgesehen werden, wenn rechtzeitig die erwarteten höheren Einkommens- und/ oder Vermögenswerte mitgeteilt werden.
Ein Kontoauszug pro Steuerjahr wird versendet
Anfang Jahr 2022 wird die Steuerabteilung einen Kontoauszug pro Steuerjahr versenden. Diese Kontoauszüge informiert über den aktuellen offenen provisorischen Steuersaldo. Provisorische Steuerrechnungen müssten jeweils bis Ende des entsprechenden Steuerjahres beglichen werden. Mahnungen und Betreibungen werden jedoch keine ausgelöst und erst bei offenen definitiven Steuerforderungen eingeleitet.
Es ist zu beachten, dass die definitive Rechnung innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen ist. Falls zur Begleichung der offenen Steuern Ratenzahlungen erwünscht sind, muss sich rechtzeitig mit den Mitarbeiterinnen der Steuerabteilung in Verbindung gesetzt werden.
Die Verwaltung stellt auf QR-Einzahlungsscheine um
Die Gemeindeverwaltung Oetwil an der Limmat wird ab Januar bis zum Sommer 2022 schrittweise auf QR-Einzahlungsscheine umstellen. Die QR-Rechnung modernisiert den Schweizer Zahlungsverkehr und ersetzt die roten und orangen Einzahlungsscheine. Die QR-Rechnung wird aus einem Zahlteil und einem Empfangsschein bestehen. Im QR-Code sind alle relevanten Informationen enthalten, die für eine automatische und damit effiziente Zahlung sowie die Verbuchung notwendig sind.
Verschiedene Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung
Für QR-Rechnungen bestehen die Zahlungsmöglichkeiten via Mobile Banking, via E-Banking ( und manuelle Erfassung IBAN- und Referenznummer) sowie die Einzahlung per Post am Schalter oder per Zahlungsauftrag.
Wichtig zu beachten ist, dass bei der Zahlung via E-Banking die neue IBAN-Nummer für die Überweisung verwendet wird und nicht die bisher gespeicherten Zahlungsvorlagen der Gemeindeverwaltung Oetwil an der Limmat. Damit wird vermieden, dass die Zahlung automatisch zurückgewiesen wird. Die Referenznummer ändert bei jeder Rechnung und muss zwingend angepasst werden.