Spreitenbach: Verwaltung stellt sich neu auf
Nach dem überraschenden Rücktritt des Spreitenbacher Gemeindepräsidenten Marcel Lang will sich die Gemeinde neu organisieren.
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Monate und des Gemeindewachstums sieht der Gemeinderat die Reorganisation von Gemeinderat und Verwaltungsleitung vor, schreibt die Gemeinde Spreitenbach in einer Medienmitteilung.
Führungsmodell mit Verwaltungsleiter überzeugt
Spreitenbach zählt zu den grössten Gemeinden im Kanton Aargau und wird zudem als Entwicklungsschwerpunkt kantonaler Bedeutung klassifiziert. Es ist mit einer weiteren Zunahme an Sachgeschäften zu rechnen.
Zur Entlastung des Gemeinderates ist schon in den letzten Jahren das bestehende Delegations- und Kompetenzenreglement massgeblich erweitert worden. Darin wurde eine grosse Anzahl an Entscheiden direkt auf die Verwaltungsstufe zugewiesen. Die gemachten Erfahrungen sind sehr gut und die so gefällten Entscheide geniessen grosse Akzeptanz.
Es besteht derzeit das Führungsmodell mit Verwaltungsleiter. Aufgrund der Gemeindegrösse und des weiteren Entwicklungspotentials kann festgestellt werden, dass sich dieses Modell für Spreitenbach gut eignet.
Strategische Aufgaben für Gemeindepräsident
Der Verwaltungsleiter ist Personalchef, überwacht die Umsetzung strategischer Entscheide und er bereitet in Absprache mit Gemeinderat und Verwaltungsabteilungen strategische Entscheide für den Gemeinderat vor. Im Weiteren obliegt ihm die operative Führung des Gesamtbetriebes.
Aufgrund dieser Ausgangslage ist es notwendig, eine Aufgabenteilung zwischen der Tätigkeit des Verwaltungsleiters und dem Amt des Gemeindepräsidenten vorzunehmen.
Dabei soll der Schwerpunkt der Aufgaben des Gemeindepräsidenten in der Begleitung strategischer Aufgaben und Entscheide sowie den nicht zu unterschätzenden repräsentativen Verpflichtungen und dem Austausch unter den Bezirksgemeinden sowie relevanten Institutionen liegen.
Aufgrund der Gemeindegrösse und des weiteren Potentials als Entwicklungsschwerpunkt von kantonaler Bedeutung ist es aber kaum denkbar, das Amt des Gemeindepräsidenten zukünftig im Nebenamt mit einem Pensum von unter 50 % zu führen.
Ersatzwahl im März 2021
Zur geplanten Reorganisation wurde ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Der Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Dezember 2020 wird ein entsprechender Stellenantrag einer zusätzlichen Vollzeitstelle beantragt. Nach dem Entscheid durch die Einwohnergemeindeversammlung sind auch die Rahmenbedingungen für eine Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates und des Gemeindepräsidenten klar bestimmt.
Es ist demzufolge vorgesehen, die Ersatzwahl (unter Berücksichtigung der Anmeldefristen) auf den 7. März 2021 festzusetzen.