Über 100 km/h zu schnell: Anklage gegen Raser auf A1
Die Staatsanwaltschaft Baden hat gegen einen 19-jährigen Serben und einen 21-jährigen Kosovaren aus dem Kanton Zürich Anklage erhoben.
Konkret wirft die Staatsanwaltschaft Baden den Beschuldigten vor, sich mit zwei gemieteten PS Boliden (einem BMW M6 und einem Audi RS6) am 11. April 2020 kurz nach Mitternacht auf der Autobahn A1 zuerst in Fahrtrichtung Bern auf der Höhe Wettingen und danach kurze Zeit später in Fahrtrichtung Zürich mit massiv übersetzter Geschwindigkeit ein Rennen geliefert zu haben.
Auf der Höhe Spreitenbach gerieten die zwei Beschuldigten schliesslich nebeneinander fahrend in eine Radarmessung der Kantonspolizei Aargau: Der 19-Jährige wurde mit einer Geschwindigkeit von 235 km/h gemessen, der 21-Jährige mit einer Geschwindigkeit von 224 km/h.
Die zulässige Geschwindigkeit betrug 120 km/h. Abzüglich der Toleranz von 7 km/h ergibt das eine strafbare Überschreitung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 108 km/h, beziehungsweise 97 km/h.
Die Staatsanwaltschaft Baden wirft den Beschuldigten vor, durch ihre Fahrweise mehrfach andere Verkehrsteilnehmer, sich selber und ihre Beifahrer einer hohen Unfallgefahr mit Schwerverletzten oder Todesopfern ausgesetzt zu haben.
Weitere Tempo-Exzesse mit dem Handy gefilmt
Zusätzlich zu den besonders krassen Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn und der Teilnahme an einem nicht bewilligten Rennen wirft die Staatsanwaltschaft Baden den Beschuldigten weitere Verkehrsdelikte vor: Unter anderem sollen sie unabhängig voneinander – der 21-Jährige einmal, der 19-Jährige mehrfach – ausserorts massive Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen haben. Diese Tempo-Exzesse hatten die Beschuldigten mit ihren Handys gefilmt.
Die Staatsanwaltschaft Baden beantragt für den 19-jährigen Serben eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren, davon 18 Monate unbedingt, und eine Busse von 3000 Franken. Für den 21-jährigen Kosovaren beantragt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 2 ½ Jahren, davon 15 Monate unbedingt, und eine Busse von 2500 Franken.
Zusätzlich beantragt die Staatsanwaltschaft für beide Beschuldigte eine fakultative Landesverweisung von je 5 Jahren. Die Anklage ist am Bezirksgericht Baden hängig.