Absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot in Domleschg
Wie die Gemeinde Domleschg berichtet, erlässt sie wegen Trockenheit ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und gestützt auf Artikel 11 des kantonalen Brandschutzgesetzes erlässt die Gemeinde Domleschg ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet ausserhalb und innerhalb des Siedlungsraums.
Das Feuerverbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen und für Maiensäss-Gebiete.
Ausgenommen vom Verbot sind Holz-, Kohle-, Gas- und Elektrogrills auf festem Untergrund und unter permanenter Beobachtung sowie Hotpots welche von der Feuerpolizei abgenommen wurden und Kochmöglichkeiten innerhalb von Gebäuden, wenn diese von der Feuerpolizei abgenommen wurden.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf.