Domat/Ems erinnert an die Feuerwehrpflichtersatzabgabe 2024
Ab 2024 erhebt Domat/Ems die Feuerwehrersatzabgabe pauschal. Erwachsene zahlen 115 Franken, Lernende und Studierende 50 Franken. Die Abrechnung erfolgt 2025.
Wie die Gemeinde Domat/Ems mitteilt, haben Feuerwehrpflichtige, die keinen aktiven Feuerwehrdienst leisten, jährlich eine Ersatzabgabe zu entrichten. Bisher wurde die Ersatzabgabe für die Feuerwehrpflicht auf Basis des steuerbaren Einkommens berechnet und zusammen mit der Steuerrechnung fakturiert.
Dies ist aufgrund eines Systemwechsels des Kantons Graubünden nicht mehr möglich, weshalb die Ersatzabgabe ab dem Jahr 2024 in Form einer Pauschale separat in Rechnung gestellt werden muss. Die Rechnungsstellung für die Ersatzabgabe 2024 erfolgt im Jahr 2025.
Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der pauschalen Ersatzabgabe wurde durch eine Teilrevision des Einführungsgesetzes zu den Statuten des Feuerwehrverbandes Domat/Ems–Felsberg (Einführungsgesetz) geschaffen.
Die Teilrevision ist am 24. Juni 2024 durch den Gemeinderat genehmigt worden und per 1. November 2024 in Kraft getreten.
Pauschale Ersatzabgabe statt prozentuale Abgabe
Gemäss Art. 5 des teilrevidierten Einführungsgesetzes beträgt die Ersatzabgabe neu im Minimum 50 Franken und im Maximum 300 Franken pro Jahr und Person (unabhängig des Zivilstandes), anstelle der bisherigen Abgabe in Prozent des steuerbaren Einkommens.
Der Gemeindevorstand legt die Ersatzabgabe jeweils nach den Bedürfnissen der Feuerwehr fest. Die Ersatzabgabe für das Jahr 2024 wurde auf 115 Franken pro Person festgelegt.
Für Lernende und Studenten beträgt die Ersatzabgabe 50 Franken. Die Beweispflicht mittels Lehrvertrag oder Studentennachweis obliegt den Lernenden und Studenten.