Surses: Raupenfahrzeuge sind nur mit Bewilligung erlaubt
Wie die Gemeinde Surses mitteilt, dürfen Motorschlitten beziehungsweise Raupenfahrzeuge nur mit schriftlicher Bewilligung auf öffentlichen Strassen verkehren.
Im Hinblick auf den kommenden Winter weist der Gemeindevorstand darauf hin, dass gemäss Artikel 78 der eidgenössischen Verkehrsregelverordnung VRV Ausnahmefahrzeuge (wie zum Beispiel Motorschlitten oder Raupenfahrzeuge) nur auf Grund einer schriftlichen Bewilligung auf öffentlichen Strassen verkehren dürfen.
Alle Lenker von Motorschlitten beziehungsweise Raupenfahrzeugen sind daher aufgefordert, die entsprechende Bewilligung bei der Gemeindeverwaltung einzuholen.
Das hierzu notwendige Gesuchsformular des Strassenverkehrsamts Graubünden ist auf der Webseite der Gemeinde verfügbar oder kann am Schalter der Gemeindeverwaltung in Tinizong bezogen werden.
Dem Gesuch ist ein Kartenausschnitt mit der eingezeichneten Fahrstrecke beizulegen.
Gemeindebewilligung gilt nur für die Wintersaison 2022/23
Für die Erteilung der Bewilligungen stützt sich die Gemeinde Surses auf die Gesetzgebungen und Handhabungen der ehemaligen Gemeinden, da noch kein harmonisiertes Gesetz für die Gemeinde Surses vorliegt.
Die Erarbeitung eines solchen Reglements ist vorgesehen.
Aus diesem Grund ist die Gemeindebewilligung nur für die Wintersaison 2022/23 gültig.
Gemäss geltender Gesetzgebung der ehemaligen Gemeinden Cunter, Marmorera und Tinizong-Rona wird für diese ehemaligen Gemeindegebiete keine Bewilligung für Motorschlitten beziehungsweise Raupenfahrzeuge erteilt.