Dietlikon schliesst Leistungsvereinbarung Integrationsprogramm ab
Wie die Gemeinde Dietlikon berichtet, erneuerte sie den Rahmenvertrag betreffend die Umsetzung von Massnahmen im Ausländerbereich mit dem Kanton Zürich.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des kantonalen Integrationsprogramms 2024 bis 2027 (KIP 3) wurde der Rahmenvertrag betreffend die Umsetzung von Massnahmen im Ausländerbereich und die dazugehörige Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Zürich und der Gemeinde Dietlikon erneuert.
Gestützt auf die im Leistungskatalog festgehaltenen Massnahmen wird Dietlikon nach wie vor als «Kerngemeinde» eingestuft.
Als Kerngemeinden gelten Städte und Gemeinden, die über ein breites Angebot an Integrationsfördermassnahmen verfügen.
Angebote in der Höhe von 46'500 Franken sind geplant
Konkret müssen sie in mindestens drei der sieben Förderbereichen des KIP 3 Angebote führen, darunter zwingend mindestens ein Angebot im Bereich Information und Beratung sowie ein niederschwelliges Deutschkursangebot.
Des Weiteren müssen Kerngemeinden Ressourcen für die Koordination der Programme durch kommunale Integrationsbeauftragte zur Verfügung stellen.
Gemäss Leistungskatalog sind Angebote in der Höhe von jährlich total 46'500 Franken geplant.
Der Kanton übernimmt 50 Prozent der Leistungen
An diese Kosten leistet der Kanton (Fachstelle für Integrationsfragen) einen Beitrag von maximal 50 Prozent oder 23'250 Franken.
Nicht-Kerngemeinden erhalten einen Beitrag von 45 Prozent.