Innovationspark Dübendorf: So geht es jetzt weiter
Das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Pläne des Innovationsparks Dübendorf vorläufig gestoppt. Die bereits bestehenden Infrastrukturen sind nicht tangiert.
Auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf herrscht bereits heute reges Treiben. Institutionen wie die ETH forschen in den ehemaligen Hangars der Luftwaffe auf dem Innovationspark Dübendorf.
Geplant sind rund 36 Hektaren Nutzfläche für die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft.
Das Zürcher Verwaltungsgericht verpasste dem Vorhaben Ende Juli einen herben Dämpfer. Das Gericht liess den vorliegenden Gestaltungsplan für nicht anwendbar erklären. Demnach sei dieses Mittel als Planungsgrundlage nicht zulässig.
Hans Klaus, Sprecher seitens Stiftung Innovationspark, zeigt sich dennoch optimistisch: «Es ist sicherlich eine neue Hürde, aber wir gehen nicht davon aus, dass das Projekt deshalb scheitert. Bei solch grossen Vorhaben sind Verzögerungen nicht untypisch.»
Planungsrechtliches Thema
Den Stein ins Rollen brachten zwei Einsprachen, obwohl die Vorlage für das Projekt von der Stimmbevölkerung der Anliegergemeinden mit einem deutlichen Ja angenommen wurde.
Die Stiftung Innovationspark Zürich kann selbst nichts gegen den Gerichtsentscheid unternehmen, da sie nicht Partei im Verfahren ist und die planungsrechtlichen Fragen in der Kompetenz des Kanton Zürich liegen.
Die dafür zuständige Baudirektion des Kantons Zürich könnte beim Bundesgericht Beschwerde gegen das Urteil einreichen.
«Das würde durchaus Sinn machen, denn die Vorinstanz (Baugericht) ist bezüglich der Einsprachen zu einem komplett anderen Urteil gekommen als das Verwaltungsgericht», so Hans Klaus weiter.
Obwohl der Innovationspark und insbesondere das Urteil stark öffentlich diskutiert werden, handle es sich dennoch in erster Linie um ein planungsrechtliches Thema.
«Die Situation ist äusserst komplex, da verschiedene Instanzen wie der Kanton, Bund und Gemeinden darin involviert sind.»
Nicht kleiner denken in Dübendorf
Das Verwaltungsgericht begründet sein Urteil unter anderem damit, dass das Projekt zu gross für einen kantonalen Gestaltungsplan sei.
Auf die Frage hin, ob man denn nun einfach kleiner denken müsste, verneint Hans Klaus.
«Der Innovationspark wird in Etappen gebaut, das heisst es wird nur das gebaut, was am Ende auch vermietet werden kann. Die Nutzung des ehemaligen Militärflugplatzes ist auch nicht allein für den Innovationspark vorgesehen. Auch die Armee, Rega, Kantonspolizei oder das Fliegermuseum sind Nutzungspartner auf dem 70 Hektaren grossen Areal.»
Sollte der Innovationspark nicht weiter realisiert werden, wäre das für Hans Klaus mehr als einfach nur schade.
«Dieses Projekt ist als wegweisendes Generationenprojekt für die kommenden Jahrzehnte konzipiert. Forschung und Wirtschaft werden vor Ort gemeinsam für die Zukunft kooperieren.»
Zudem würde der Park mehrere Tausend Arbeitsplätze und einen Aufschwung für das lokale Gewerbe, die Wirtschaft und die gesamte Region bedeuten.
Die bereits bestehenden Infrastrukturen seien vom Planungsstopp nicht tangiert.
Die ETH forscht bereits heute in den ehemaligen Hangars, die Universität Zürich plant ebenfalls eine grosse Halle zu mieten. Auch kleinere KMU sind bereits heute Mieterinnen von IPZ Räumlichkeiten.
Besichtigung des Innovationsparks
Diese bereits bestehenden Infrastrukturen stehen am 22. September 2020 zur Besichtigung offen.
«Es ist sehr interessant, da sich die Institutionen im Innovationspark vor allem auf Themen in den Bereichen Robotik und Mobilität, Luft- und Raumfahrt und Produktionstechnologien fokussieren.»
Das Areal biete in Europa insbesondere in Anbetracht der Fokusthemen ein einzigartiges Testumfeld für die Hochschulen und die Wirtschaft.
«Eine Hochgeschwindigkeitsdrohne kann man nicht einfach mal so irgendwo fliegen und testen lassen, da braucht es den Flugplatz dazu.»
Der Bevölkerung soll mit diesem Anlass nähergebracht werden, was auf dem Areal bisher passiert ist und was noch kommen soll, sofern die Planung weitergehen kann.