Wangen-Brüttisellen: Revidierte Personalverordnung genehmigt
Wie die Gemeinde Wangen-Brüttisellen angibt, wurde anlässlich der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 die totalrevidierte Personalverordnung genehmigt.

Gemäss Artikel 24 der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat befugt, ein ergänzendes Personalreglement im Sinne von Ausführungsbestimmungen zu erlassen.
Im Rahmen der Aktenauflage für die Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2022 zur totalrevidierten Personalverordnung konnte auch das Personalreglement im Entwurf eingesehen werden.
Der Gemeinderat hat das Personalreglement nach der Gemeindeversammlung genehmigt und analog der Personalverordnung auf den 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt.