Hüntwangen

Auf dem Gemeindegebiet von Hüntwangen herrscht Feuerverbot

Nau.ch Lokal
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Rafzerfeld,

Wie die Gemeinde Hüntwangen mitteilt, gilt ab 27. Juli 2022 ein komplettes Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet von Hüntwangen.

Das Gemeindehaus in Hüntwangen.
Das Gemeindehaus in Hüntwangen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die anhaltende Trockenheit hat zu einer grossen Waldbrandgefahr geführt. Auch die Wetteraussichten auf die nächsten Tage verheissen keine Entspannung der Situation. Um die Wälder zu schützen, hat der Kanton Zürich deshalb ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen.

Die Waldbrandgefahr hat sich in den letzten Tagen noch erhöht. Nach den vielen Hitzetagen sind der Boden und die Wälder komplett ausgetrocknet. Das Laub ist an vielen Bäumen schon verdorrt, Käfer-Fichten brennen im Moment wie Zunder. Es herrscht grosse Waldbrandgefahr.

Um die Wälder zu schützen, hat der Gemeinderat Hüntwangen zusätzlich ab sofort bis auf Weiteres ein komplettes Feuerverbot auf dem ganzen Gemeindegebiet von Hüntwangen ausgesprochen.

Dies bedeutet es gibt keine Grill-, Lager- oder 1. August-Feuer im Freien, unabhängig vom Abstand zum Wald, kein Feuerwerk am 1. August 2022, auch nicht an den Tagen davor und danach, kein Wegwerfen von glühenden oder brennenden Gegenständen (Zigaretten) und kein 1. August-Feuer an der Bundesfeier.

Besondere Vorsicht ist geboten

Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf dem Elektro- oder Gasgrill in privaten Gärten und auf Balkonen (sofern der Abstand zum Wald wenigstens 50 Meter beträgt). Die Gemeinde ruft aber auch hier zu besonderer Vorsicht auf. Bei starkem Wind soll auf das Benützen von Gas- oder Elektrogrills verzichtet werden.

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