Buchberg

Buchberg: Ersatzwahl für die Rechnungsprüfungskommission

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Rafzerfeld,

Wie die Gemeinde Buchberg mitteilt, findet in der Gemeinde Rüdlingen am 12. März 2023 die Ersatzwahl eines Mitglieds in die Rechnungsprüfungskommission statt.

Das Gemeindehaus in Buchberg.
Das Gemeindehaus in Buchberg. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Katrin Napoletano ist als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission zurückgetreten. Aufgrund dieses Rücktritts muss ein neues Mitglied für die Rechnungsprüfungskommission gewählt werden.

Nach der Publikation vom 19. Juli 2022 ist bei der Gemeindeverwaltung ein Wahlvorschlag inklusive der schriftlichen Erklärung der Wahlannahme eingegangen.

Das Datum für die Ersatzwahl für ein Mitglied der Rechnungsprüfungskommission wurde durch den Gemeinderat auf den Sonntag, 12. März 2023, angesetzt.

Marcel Kerker hat sich als Kandidat präsentiert

Gestützt auf die Verfassung der Gemeinde Rüdlingen, Artikel zehn, ist für Wahlen gemäss Artikel acht, Absatz a, Ziffer zwei, drei, fünf und sieben das Wahlverfahren nach dem Gesetz über die stillen Wahlen anwendbar.

Das stille Wahlverfahren kann nur unter der Voraussetzung angewendet werden, dass die Zahl der wählbaren Kandidaten derjenigen der freien Sitze im entsprechenden Gremium entspricht.

Nach der Publikation vom 19. Juli 2022 ist bei der Gemeindeverwaltung ein Wahlvorschlag inklusive der schriftlichen Erklärung der Wahlannahme von Marcel Kerker eingegangen. Die Feststellung der Wählbarkeit ist erfolgt.

Bei keinen weiteren Wahlvorschlägen wird Marcel Kerker als gewählt erklärt

Marcel Kerker wurde am 6. September 1979 geboren, ist seit Januar 2022 in Rüdlingen wohnhaft, Stellvertretender Leiter der internen Revision in der Finanzbranche und verfügt über diverse Weiterbildungen in diesem Bereich bis hin zu einem Masterabschluss.

Somit verfügt er über weitreichende Qualifikationen, um dieses Amt auszuüben. Der Gemeinderat schlägt den vorliegenden Wahlvorschlag als gültige Kandidatur vor.

Gehen nicht innerhalb von sieben Tagen ab der Publikation vom 30. Januar 2023 ein oder mehrere von 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises unterzeichnete Wahlvorschläge inklusive einer schriftlichen Erklärung über eine allfällige Annahme der Wahl der oder des Kandidierenden ein, würde Marcel Kerker in stiller Wahl als gewählt erklärt werden.

Weitere Wahlvorschläge können bis 8. Februar 2023 eingereicht werden

Die stille Wahl würde am 7. März 2023 publiziert, und Marcel Kerker würde ab diesem Datum für den Rest der Amtsperiode 2021 bis 2024 in der RPK Einsitz nehmen.

In diesem Sinne werden die Stimmberechtigten der Gemeinde Rüdlingen aufgefordert, beim Gemeinderat innert sieben Tagen, das heisst bis Mittwoch, 8. Februar 2023, weitere Wahlvorschläge einzureichen, um ein ordentliches Wahlverfahren am 12. März 2023 zu verlangen.

Jeder weitere Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Rüdlingen unterzeichnet sein.

Die Vorgeschlagenen und die Unterzeichner der Wahlvorschläge sind mit Vor- und Familiennamen, Beruf und Wohnort so zu bezeichnen, damit Verwechslungen ausgeschlossen sind und die Wahl- und Stimmberechtigung nachgeprüft werden kann.

Formulare für die Wahlvorschläge

Dem Vorschlag ist eine Erklärung der Kandidatin oder des Kandidaten beizufügen, worin sie oder er bestätigt, eine allfällige Wahl anzunehmen.

Die Formulare für die Wahlvorschläge finden sich auf der Webseite der Gemeinde Rüdlingen oder können bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Zuständig für die Wahlerklärung ist der Gemeinderat Rüdlingen.

Gehen auf die erste Ausschreibung ein oder mehrere Vorschläge ein oder wird die Frist zur Bezeichnung weiterer Kandidaten benützt, so ist das ordentliche Wahlverfahren durchzuführen, wobei die Wähler an keine Vorschläge gebunden sind.

Das ordentliche Wahlverfahren würde dann am Sonntag, 12. März 2023, durchgeführt.

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