Die Bepflanzung in Hüntwangen muss zurückgeschnitten werden
Wie die Gemeinde Hüntwangen mitteilt, müssen Bäume und Sträucher, welche in den öffentlichen Grund hinausragen, regelmässig zurückgeschnitten werden.
Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Wegen werden gestützt auf die Strassenabstandsverordnung höflich aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen welche in den Strassen- beziehungsweise Wegraum hinausragen zurückzuschneiden.
Es ist dabei zu beachten, dass über Gehwegen eine lichte Höhe von 2,50 Meter freigehalten werden muss.
Überhängende Äste müssen so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in den über der Strasse frei zu haltenden Luftraum von 4,50 Meter Höhe hineinragen.
An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum zwischen 80 Zentimetern und drei Metern.
Zum Wohle der Verkehrssicherheit
Bäume und Sträucher, welche in den öffentlichen Grund hinausragen, müssen regelmässig zurückgeschnitten werden.
Einzelne, die Sicht nicht hemmende Bäume, Stangen und Masten innerhalb der Sichtzonen sind zugelassen.
Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von Pflanzen freizuhalten.
Mit dem richtigen Zurückschneiden der Bäume und Sträucher leisten die Einwohner einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.