Rafz

Gemeinde Rafz setzt das ICT-Konzept an Schule erfolgreich um

Nau.ch Lokal
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Rafzerfeld,

Wie die Gemeinde Rafz meldet, konnte das ICT-Konzept an der Schule von 2018 bis 2023 erfolgreich umgesetzt und mit 11'499,42 unter Budget abgeschlossen werden.

Schule in Rafz.
Schule in Rafz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die Gemeindeversammlung bewilligte am 4. Dezember 2017 einen Verpflichtungskredit von 465'000 Franken für die Umsetzung des ICT-Konzepts der Schule in den Jahren 2018 bis 2023.

Dieses wurde damals gestützt auf den Grundlagenbericht «ICT an Zürcher Volksschulen» erarbeitet, basierend auf dem ICT-Guide des Kantons Zürich, den der Bildungsrat den Volksschulen als Basis zur Erarbeitung eines lokalen, stufenübergreifenden Medien- und ICT-Konzepts empfohlen hatte.

Schule Rafz setzt auf bedarfsgerechte Technologie

Die Schule Rafz hatte sich für den Einsatz von Tablets in allen Stufen (Kindergarten, Primar- und Sekundarschule) entschieden.

Die Anzahl der anzuschaffenden Tablets war abhängig von der Schulstufe.

Dies gewährleistete eine individuelle, bedarfsgerechte Nutzung der neuen Lehrmittel durch die Schüler.

Das Konzept sah weiter vor, dass im Endausbau die Desktopgeräte in den Klassenzimmern wie auch diejenigen im Informatikzimmer in der Sekundarschule durch Laptops ersetzt werden.

Modernisierung reduziert Geräteanzahl

Dies ermöglicht auch heute den Einsatz der Geräte in unterschiedlichen Schulräumen. Dadurch konnte im Zuge der Modernisierung die Anzahl der Geräte reduziert werden.

Das ICT-Konzept beinhaltete die Beschaffung, die Wartung und den Unterhalt sowie die laufende Erneuerung der Geräte.

Ebenso waren im Konzept die Kosten für den Support berücksichtigt.

Auf Antrag der Schulpflege hat der Gemeinderat den Verpflichtungskredit mit Gesamtkosten von 453'500,58 Franken und damit mit einer Kreditunterschreitung von 11'499,42 Frankenabgerechnet.

Zukünftige Beschaffungen ohne separate Kredite möglich

Insgesamt konnte das ICT-Konzept erfolgreich umgesetzt werden.

Die künftigen Beschaffungen können über das reguläre Budget erfolgen und benötigen ohne wesentliche Änderung des ICT-Konzepts keinen separaten Verpflichtungskredit der Gemeindeversammlung mehr.

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