Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes gestartet
Mit der heutigen Eröffnung der Vernehmlassung für die Teilrevision des Energiegesetzes nimmt sich der Kanton Schwyz einer grossen Herausforderung an. Da der Bund bis 2050 die Treibhausgasemissionen deutlich senken will, haben die Kantone die Mustervorschriften im Energiebereich bereits angepasst. Mit der Revision soll nun das Basismodul dieser Mustervorschriften umgesetzt werden.
Weiterentwicklung der bestehenden Vorschriften
Das Basismodul der kantonalen Mustervorschriften enthält die vom Bund geforderten minimalen Bestimmungen. Bei der Umsetzung des Basismoduls geht es grundsätzlich um eine Weiterentwicklung der bereits bestehenden kantonalen Vorschriften.
Neubauten soll dabei von aussen möglichst wenig Energie zugeführt werden. Die notwendige Energie soll möglichst auf dem Grundstück oder am Gebäude produziert werden. Weiter sollen bei den bestehenden Gebäuden die CO2-Emissionen reduziert werden. Dies soll insbesondere durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und durch eine höhere Energieeffizienz erreicht werden. Zuletzt wird der Nachweis eines sommerlichen Wärmeschutzes eingeführt. Damit soll der Bedarf an Kühlanlagen reduziert werden.
Kanton als Vorbild
Die Vernehmlassungsvorlage enthält weitere Bereiche, die zu einer Verminderung der CO2-Emissionen beitragen sollen. Dazu zählen die effiziente Elektrizitätsnutzung für Beleuchtung und Lüftung in Dienstleistungsgebäuden, das Verbot von Elektroheizungen in Neubauten, die Sanierungspflicht zentraler Elektroheizungen und Elektroboiler sowie die Schaffung von Grundlagen für eine kantonale Energieplanung.
Hingegen wird bei Neubauten mit geringem Energiebedarf auf die Heizkostenabrechnung verzichtet. Insgesamt werden die Anforderungen an den Wärmeschutz neu definiert, sodass sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Aber auch der Kanton will seine Vorbildfunktion wahrnehmen. So wird er bei seinen eigenen Neubauten und bei Gesamterneuerungen grundsätzlich den Minergie-A- oder Minergie-P-Standard einhalten.
Die Vernehmlassung zum revidierten Energiegesetz dauert bis am 12. Juni 2020.