Integrationspauschale: Vereinbarung Kanton ZH mit Gemeinde Embrach
Der Kanton Zürich verteilt ab 2021 jährlich einen Grossteil der Mittel der Integrationspauschale nach einem definierten Schlüssel auf die Gemeinden.

Die Integrationsagenda Kanton Zürich (IAZH) wurde vor dem Hintergrund des revidierten Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) und dem neuen bundesgesetzlichen Auftrag zur intensiveren Förderung der Erstintegration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen erstellt. Ziel der Integrationsagenda ist es, die spezifischen Massnahmen früher einzusetzen und sie zu intensivieren. Dafür wurde die Integrationspauschale pro Person von Fr. 6'000.00 auf Fr. 18'000.00 erhöht.
Der Kanton verteilt ab 2021 jährlich einen Grossteil der Mittel der Integrationspauschale nach einem definierten Schlüssel auf die Gemeinden und gibt für jede Gemeinde ein Kostendach vor. Die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und dem Kanton Zürich wird im Rahmen der IAZH in einer Vereinbarung (Vereinbarung IAZH) geregelt.
Der Gemeinderat genehmigte die Vereinbarung zur Integrationsagenda des Kantons Zürich.