SP-Fraktion im Emmer Einwohnerrat fordert eine Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens für junge Menschen, stösst damit jedoch auf Bedenken des Gemeinderats.
Emmen
Das Ortsschild von Emmen LU. - Keystone
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Wie die Gemeinde Emmen mitteilt, hebt das Postulat (37/23) von Maria-Rosa Saturnino im Namen der SP-Fraktion hervor, dass die Erwartungen an die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation nicht erfüllt wurden.

Seit der Einführung des revidierten Bürgerrechtsgesetzes 2018 hätten sich entgegen den Erwartungen die Einbürgerungszahlen reduziert, weshalb die SP Emmen das Einbürgerungsverfahren nun vereinfachen möchte und dazu die Abschaffung der Einbürgerungsgebühren für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren fordert.

Effizienz und Zugänglichkeit des aktuellen Verfahrens

In seiner Beantwortung betont der Gemeinderat die bereits erreichten Verbesserungen im Einbürgerungsprozess.

In der Stellungnahme heisst es: «Die Geschäftsstelle für Einbürgerungen hat die Bearbeitungszeiten durch Prozessoptimierungen signifikant reduziert, was zu einem schnelleren und reibungsloseren Ablauf für die Antragsteller geführt hat.»

Diese Effizienzsteigerung verbessere nicht nur die Bearbeitungsgeschwindigkeit, sondern auch die Zugänglichkeit des Verfahrens für die Antragssteller.

Einbürgerungsprozess so einfach wie möglich machen

«Die Geschäftsstelle für Einbürgerungen bietet umfassende Unterstützung und dient als zentrale Anlaufstelle für alle Antragsteller, was die Navigation durch den komplexen Prozess erleichtert», betont der Gemeinderat.

Dies zeige, dass die Gemeinde Emmen eine starke Infrastruktur geschaffen habe, die darauf ausgerichtet sei, den Bürgern den Zugang zum Einbürgerungsprozess so einfach wie möglich zu machen.

Finanzielle und rechtliche Überlegungen

In finanzieller und rechtlicher Hinsicht erklärt der Gemeinderat, dass die bestehenden Einbürgerungsgebühren eine notwendige Grundlage für die Deckung der Verwaltungskosten darstellen.

«Die Gebühren müssen kostendeckend und verursachergerecht sein, um den finanziellen Aufwand der Gemeinde zu kompensieren», so der Gemeinderat. Ein Erlass der Gebühren könnte daher zu signifikanten Einnahmeverlusten führen und die Qualität des Dienstes beeinträchtigen.

Ausserdem: «Jede Änderung der Gebührenordnung muss sorgfältig geprüft werden und im Einklang mit kantonalen und nationalen Gesetzen stehen.»

Dies unterstreiche die Notwendigkeit, bei der Anpassung von Gebührenstrukturen rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die finanzielle Verantwortung und rechtliche Konformität sicherzustellen.

Information und Transparenz

Der Gemeinderat weist zudem auf bereits laufende Bemühungen hin, die Einwohner über das Einbürgerungsverfahren zu informieren.

Auf der Gemeindewebsite wird eine «kurze und informative Übersicht aller notwendigen Informationen» bereitgestellt, die den Antragstellenden eine solide Basis für den Beginn ihres Antragsprozesses bietet.

Diese umfassenden Informationen decken alle erforderlichen Schritte ab, von der ersten Anfrage bis zur abschliessenden Entscheidung.

Persönliche Beratungsgespräche von grosser Bedeutung

«Trotz der gut strukturierten Informationen auf der Webseite», erklärt der Gemeinderat, «hängt die Qualität der Beratung, die ein Antragsteller erhält, stark von seiner persönlichen Situation ab.»

Deshalb wird empfohlen, dass Interessenten sich persönlich an die Geschäftsstelle für Einbürgerungen wenden, wo sie Beratung erhalten, die speziell auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Der Gemeinderat unterstreicht die Bedeutung dieser persönlichen Beratungsgespräche, in denen Antragssteller ihre spezifischen Fragen klären und Unterstützung erhalten können, die genau auf ihre Situation abgestimmt ist.

«Diese Gespräche sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle potenziellen Unklarheiten oder besonderen Herausforderungen, die im Rahmen des Einbürgerungsprozesses auftreten können, effektiv adressiert werden.»

Aufwand-Nutzen-Verhältnis ist fraglich

Zudem stosse die im Postulat geforderte aktive Information der Niedergelassenen mit Bewilligung C auf Hindernisse.

Der Gemeinderat erklärt, dass die Gemeinde keinen Zugriff auf die individuellen Daten über Aufenthaltsfristen und andere formelle Kriterien hat, die für eine solche Benachrichtigung notwendig wären.

«Dies schränkt die Möglichkeit einer qualitativen, zielführenden, direkten und personalisierten Benachrichtigung erheblich ein», so der Gemeinderat.

Des Weiteren würde der administrative Aufwand für ein solches Vorgehen gross sein und der erwartete Nutzen die Kosten nicht rechtfertigen.

Gemeinderat ist gegen das Postulat

Abschliessend betont der Gemeinderat: «Wir sind der Überzeugung, dass die bestehenden Informationsangebote und die individuelle Beratung durch unsere Geschäftsstelle eine effektivere und personalisierte Unterstützung bieten.» Er beantragt deshalb die Ablehnung des Postulats.

Das Geschäft wird an der kommenden Einwohnerratssitzung vom 12. November 2024 behandelt. Die vollständige Traktandenliste kann online eingesehen werden. Die Sitzung startet um 14 Uhr und findet im Betagtenzentrum Emmenfeld statt.

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