Wolhusen ersetzt den Gemeindeammann durch einen Geschäftsführer
Die Verwaltung von Wolhusen wird künftig von einem Geschäftsführer geleitet. Die Stimmberechtigten haben der Abschaffung des Amts des Gemeineammanns zugestimmt.

Die teilrevidierte Gemeindeordnung passierte mit einem Ja-Stimmenanteil von 74,1 Prozent (768 zu 269 Stimmen). Die Stimmbeteiligung betrug 39 Prozent. Die Neuerungen treten auf den 1. September 2024 in Kraft. Dann beginnt in den Luzerner Gemeinden die neue Legislatur.
Wolhusen ist eine von zwei Luzerner Gemeinden, die bei der Führung der Verwaltung das Delegiertenmodell kennen.
Der Leiter der Verwaltung wurde bislang vom Volk als Gemeinderatsmitglied gewählt und übte als Delegierter des Gemeinderats das Amt des Gemeindeammanns aus. Der Gemeindeammann arbeitete somit sowohl als Gemeinderat als auch als Leiter der Verwaltung.
Der künftige Geschäftsführer wird vom Gemeinderat nicht mehr in einer politischen Wahl, sondern auf Grund von fachlichen Kompetenzen bestimmt.
Die Verwaltungsarbeit und die politisch-strategische Arbeit werden getrennt
Damit gebe es einen strikte Trennung zwischen der politisch-strategischen Arbeit des Gemeinderats und der Verwaltungsarbeit, hiess es in der Abstimmungsbotschaft.
Der bisherige Gemeindeammann geht auf den Wechsel hin in Pension. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Umstellung in der Gemeindeführung «praktisch kostenneutral» umgesetzt werden könne.
Die Stimmberechtigten hiessen ebenfalls am Sonntag, 18. Juni 2023, einen Kredit von 2,3 Millionen Franken für die Sanierung der Aussensportanlagen und Parkplätzen bei der Schulanlage Berghof gut, und zwar mit einem Ja-Stimmenanteil von 56,8 Prozent.
Die Jahresrechnung mit einem Ertragsüberschuss von 1,0 Millionen Franken wurde mit 88,7 Prozent angenommen, eine Abrechnung für die Kanalisation Kommetsrüti mit 87,2 Prozent.