
Gestützt auf Art. 16 und 18 der Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde
Fischenthal werden nach Ablauf der Ruhefrist folgende Gräber geräumt:
Gräber 131 (Portner Hedwig sel.) – 139 (Peter Emma sel.) sowie
536 (Strommer Hugo sel.) – 543 (Schaufelberger Jürg sel.)
Die Räumung erfolgt ab dem 24. Juni 2019. Die Angehörigen können die Grabsteine, persönliche Gegenstände und Pflanzen bis spätestens 23. Juni 2019 abholen. Nach diesem Zeitpunkt wird ohne weitere Mitteilung und unter Ablehnung jeglicher Entschädigungspflicht darüber verfügt.