Beschluss Gebührengenehmigung WVGF
Mit Schreiben vom 6. Dezember 2018 beantragte der Vorstand der Wasserversorgungsgenossenschaft Fischenthal (WVGF), die anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung (a.o. GV) vom 29. Oktober 20

Der entsprechende Beschluss wurde amtlich publiziert. Innerhalb der gesetzlichen Frist wurde kein Rekurs erhoben. Die Rechtskraftbescheinigung des Bezirksrats Hinwil liegt vor.
Aufgrund der angespannten finanziellen Lage hat der Gemeinderat der BDO AG, Zürich, den zusätzlichen Auftrag erteilt, die Gebühren im Kontext der finanziellen Lage zu beurteilen. Der entsprechende Bericht liegt vor.
Da gem. Art. 23 des Wasserversorgungsreglements der Gemeinde Fischenthal Gebührenanpassungen der Genehmigung durch den Gemeinderat bedürfen, ist der Preisüberwacher gem. Art. 14 PüG zuvor anzuhören. Sämtliche notwendigen Akten wurden dem Preisüberwacher durch die WVGF sowie den Gemeinderat zugestellt und dieser zur Stellungnahme eingeladen. Diese liegt ebenfalls vor.
Da die Stellungnahme des Preisüberwachers im Entscheid aufzuführen und in der Veröffentlichung ein abweichender Entscheid gem. Art. 14 Abs. 2 PüG zu begründen ist, hat der Gemeinderat beschlossen, den vollständigen Beschluss zu veröffentlichen.